LV-Provisionen: Belgien und die Niederlande zeigen, wie es gehen kann

Bekanntlich hat der GDV Vorschläge zur Diskussion gestellt, die Provisionen in der Lebensversicherung zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich die aktuellen Entwicklungen in den Nachbarstaaten Deutschlands, Belgien und den Niederlanden, anzusehen.

Der Gesetzgeber in Belgien hat vor einigen Jahren die Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung abgeschafft und vollständig auf laufende Provisionen umgestellt. Aus deutscher Sicht hat dies zu einer sehr interessanten Entwicklung geführt, wie belgische Makler berichten. Die Provisionen in Sach- und HUK sind nämlich erheblich gestiegen. Von durchschnittlich rund 25 Prozent laufend auf circa 40 Prozent laufende Courtage. Nach einigen Umstellungsschwierigkeiten können die Versicherungsvermittler mit der jetzigen Situation gut leben – ebenso wie die Kunden.
Das heißt: Eine Abschaffung der Abschlussprovisionen muss also keineswegs ein Vermittlersterben zur Folge haben, wie das belgische Beispiel zeigt.

Die Niederlande: Abschlussprovisionen jährlich gesenkt
In den Niederlanden hat man über einige Jahre hinweg die Abschlussprovisionen jährlich gesenkt und seit 1. Januar 2013 gibt es ein Provisionsverbot für „komplexe“ Lebensversicherungsprodukte. Hierzu gehören Lebens- und Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Aber nicht nur Versicherungsmakler und Agenturen müssen nun ein Honorar für diese Sparten mit dem Kunden vereinbaren, sondern auch bei einer Beratung durch den Innendienst oder das Call-Center des Direktversicherers muss die Beratung getrennt in Rechnung gestellt werden.

Die Produktanbieter müssen – damit eine „scheinbar kostenlose Beratung“ nicht erfolgen kann – sich von einer unabhängigen Stelle, in der Regel einem Wirtschaftsprüfer, bestätigen lassen, dass in dem Produkt keinerlei Beratungs- beziehungsweise Vermittlungskosten enthalten sind.
Laut der niederländischen Maklerorganisation Adfiz (Adviseurs in Financiele Zekerheit) gibt es kein Maklersterben, da die Veränderung seit Jahren absehbar gewesen sei und die Vermittlerbetriebe sich darauf eingestellt hätten.

Für Vermittler und Versicherer keine einfache Umstellung
Sowohl für die Versicherungsgesellschaften, die nun wesentlich weniger Nähe zu den Vermittlerbetrieben hätten, als auch für Vermittler und die Kunden sei die Umstellung aber nicht einfach gewesen. Für viele Kunden sei die nun erforderliche, getrennte Bezahlung von Beratung neu und gewöhnungsbedürftig, denn selbst beim Direktversicherer sei die Beratung eben nicht „kostenlos“ zu erhalten, sondern nur gegen eigene Rechnung.

In den anderen Sparten, also insbesondere Sach- und HUK, sei kein Provisionsverbot in der Diskussion und es werde weiterhin die laufende Provision oder Courtage als übliche Vergütung eingesetzt.

Quelle: Stefan Jauernig, E-Mail: jauernig@j-makler.de, Internet: http://www.j-makler.de

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Stefan Jauernig

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