Makler kritisieren VVG-Folgen

Die Arbeit als Versicherungsmakler mache aufgrund der Vielzahl an Veränderungen keine Freude mehr. Und auch der Kostendruck der Versicherer führe zu immer mehr Personalabbau und schlechterer Betreuung der Vertriebspartner, beklagte der Münchener Versicherungsmakler Oliver Fellmannaus am 25. Juni in Frankfurt am Main bei der Euroforum/Handelsblatt-Tagung "Vertriebsweg Makler 2008".

Fellmann kritisierte, dass im Dialog mit den Versicherern durch die Ausdünnung der Maklerbetreuung immer mehr Fragen doppelt und mehrfach gestellt werden müssten. Darüber hinaus sei die Verhältnismäßigkeit des tatsächlichen Aufwandes des Vermittlers aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum dagegen stehenden Ertrag nicht mehr gegeben. So gebe es zum Beispiel für eine Krankenzusatzversicherung eine einmalige Vergütung von 156 Euro. Dagegen stehe die Berechnung dreier Angebote verschiedener Gesellschaften mit je 50 Seiten Druck und der Ausdruck eines Antrages mit allen Bedingungen mit 94 Seiten.

Auswirkungen in der Praxis unterschätzt
"Gut gedacht ist nicht gut gemacht" – unter dieses Motto stellte auch Dr. Hans-Georg Jenssen vom Verband Deutscher Versicherungsmakler die VVG-Reform nach nun einem halben Jahr auf den Prüfstand. Jenssen erläuterte, dass bereits jetzt ein juristischer Streit darüber begonnen hat, ob ein Versicherer ab 2009 seine Alt-AVBs anpassen muss oder nicht. Hier seien die praktischen Probleme der Anpassungen durch die zum Teil völlig unterschiedlichen und komplexen Bedingungswerke unterschätzt worden. Zu den neuen Regeln des Vertragsabschlusses machte Jenssen klar, dass es nach VVG ausschließlich das Antrags- und das Invitatiomodell gebe. Die Stellvertreter-Option sei kein eigenständiges Modell, könne aber bei beiden Modellen angewendet werden. In diesem Fall kann der Versicherungsmakler (und auch nur dieser – nicht ein Vertreter, da dieser im Lager des Versicherers steht) bei entsprechender Vollmacht den Versicherungsnehmer vertreten.

Nach § 7 VVG müssen die notwendigen Unterlagen dem Kunden "rechtzeitig" vorliegen. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Übergabe einer CD durch den Versicherungsvertreter beim Kunden dazu nicht ausreicht, um dann weiter zum Vertragsabschluss zu kommen. Der Kunde müsse nämlich die faire Möglichkeit einer Kenntnisnahme erhalten. Ziel der Politik war es, dass der Kunde nicht überrumpelt wird. Der Kunde soll hier eine so genannte "Cool-down-Phase" erhalten, die Jenssen auf zwei Tage taxierte. Der Vertreter kommt so um einen zweiten Besuch beim Kunden nicht herum.

Bei Betreuung durch den Versicherungsmakler ist die Situation anders. Ein Makler als Profi braucht aber keine "Cool-down-Phase", da er die Versicherungsprodukte und -bedingungen in der Regel gut kennt. Folge: Wenn dem Makler die notwendigen Informationen nach § 7 VVG übermittelt wurden, kann es beim Vertragsabschluss sofort weitergehen. Nach Jenssens Einschätzung wird sich der Vertragsabschluss über Agenten oder Makler deshalb deutlich auseinanderentwickeln.

Provisionsabgabeverbot in Deutschland nicht mehr lange zu halten
Der VDVM-Geschäftsführer glaubt außerdem, dass der ab dem 1. Juli geforderte Abschlusskostenausweis durch den Gesetzgeber bei hochwertigen Abschlüssen geradezu auf Provisionsabgabe hinausziele. Das derzeitige Provisionsabgabeverbot werde in Deutschland, so Jenssen, nicht mehr lange zu halten sein, da es dieses Verbot in ganz Europa nicht mehr gebe. Die Konsequenz: Jedes Geschäft muss sich aus sich selbst heraus rechnen. Es werde dazu kommen, dass manche Kunden nicht mehr bereit oder in der Lage sein werden, eine werthaltige Beratung zu bezahlen.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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