Makler und Pools: Auftragsdatenverarbeitung birgt Risiken

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Versicherungsmakler, die aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung mit ihren Pools schließen, gehen ein Risiko ein, lautet jedenfalls die Position des Maklerpools Apella AG. Um das Risiko zu minimieren, hat der Apella-Vorstandschef Guntram Schloß eine Empfehlung.

Der Standpunkt von Apella ist klar: Ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit seinem Maklerpool kann für Versicherungsmakler nachteilig sein. Denn der Pool werde aus der Haftung genommen und es bestehe die Gefahr einer Mehrwertsteuerpflicht bei Courtagezahlungen.

Bestätigung einholen
Nun legte Schloß in einer Pressemeldung zum Thema nach: Nach seiner Auffassung solle sich ein Makler bei Abschluss eines Vertrages über eine Auftragsdatenverarbeitung in jedem Fall bestätigen lassen, dass diese Vereinbarung keinerlei Einfluss auf die Haftung des Pools gegenüber dem Kunden und dem Makler habe.

So könne bestätigt werden, dass sowohl der Pool als auch der Makler als treuhänderischer Sachwalter des Kunden hafte. Zudem sollte Klarheit darüber geschaffen werden, dass Abrechnungen nach dem Grundsatz 'die Courtage teilt das Schicksal der Prämie' durch den Pool auch dann erfolgen, wenn beispielsweise der Kunde die Löschung seiner Daten beim Pool fordere.

Softwareanbieter sind kein Teil der Vermittlungskette
"Von größter Bedeutung ist letztlich ein klares schriftliches Statement, wonach aufgrund der Auftragsdatenverarbeitung die Leistungen des Pools für den Makler nicht mehrwertsteuerpflichtig werden und anderenfalls der Pool die Umsatzsteuer zusätzlich an den Makler zahlt", so Schloß.

Der Apella-Vorstandsvorsitzende betont, dass eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung auch dann erforderlich sei, wenn diese mit einem IT-Dienstleister, der auch Tochterunternehmen eines Pools sein kann, geschlossen werde. Softwaregebühren unterlägen im Regelfall der Mehrwertsteuer und Softwareanbieter seien auch nicht Teil der Vermittlungskette.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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