Maximale Rente in minimalem Job

Den Lebensversicherern fällt kaum Neues ein, um das flaue Neugeschäft anzukurbeln. Nun soll es die Entgeltumwandlung für Mini-Jobber richten. Neuestes Beispiel: Die MinMax-Rente der Kölner Pensionskasse. Vorzüge und Nachteile.

Vor wenigen Tagen sind wieder zwei Anbieter auf den Zug der Entgeltumwandlung für eine stark vernachlässigte Zielgruppe aufgesprungen: Geringverdiener mit einem Einkommen von maximal 400 Euro pro Monat, so genannte Minijobber, können ab sofort bei der Kölner Pensionskasse und der Selbsthilfe-Pensionskasse der Caritas eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufbauen, die ihre kärgliche Altersrente aufpolieren soll. Möglich macht es die Kooperation mit dem Berufsverein zur Förderung der Selbstständigen und freien Berufe (VSF), der die so genannte MinMax-Rente pusht (http://www.minmax-rente.de/).

Konzept der Minijobrente übernommen
Dabei bieten die beiden Kassen als klassische Pensionskassen "ausschließlich ungezillmerte Tarife an", wie Michael Skudlarek, Leiter Vertriebsunterstützung der Kölner Pensionskasse, betont. Das Unternehmen greift damit das Konzept der Minijobrente auf, das seit etwa einem Jahr durch die Branche geistert: Geringfügig Beschäftigte arbeiten zwei bis drei Stunden in der Woche mehr als bisher, erhalten dafür aber keinen Lohn. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber dieses Geld direkt in eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse ein. Auf diesen Altersvorsorgebetrag fallen keine Lohnnebenkosten an. Der steuer- und sozialversicherungs-rechtliche Status der Beschäftigten bleibt unangetastet. Sie bleiben Minijobber mit 400 Euro Monatsentgelt.Der Vorteil für Arbeitnehmer ist immens, wie seinerzeit der Verein Minijobrente (www.minijobrente.de) beim Vertriebsstart im Frühjahr 2008 herausgearbeitet hatte (siehe frühere Meldung): Aus dem niedrigen Einkommen ergibt sich aber nur eine geringe Rentenanwartschaft: Da nur 15 Prozent des Einkommens von 400 Euro in die Rentenkasse fließen (= 60 Euro), kommen maximal 0,25 Euro Altersrente pro Arbeitsmonat heraus.

Bei diesem Manko setzt die Minijobrente an: Statt Geld bringen die Minijobber Arbeitszeit für ihre bAV auf. Dazu vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gewisse Mehrarbeit, die jedoch nicht entlohnt wird, sondern als vom Arbeitgeber finanzierte bAV aufgebaut wird. Wer also statt bislang zehn Stunden pro Woche gearbeitet hat, arbeitet nun zum Beispiel zwei bis drei Stunden mehr. Das macht im Monat acht bis zwölf Stunden Mehrarbeit. Bei zehn Euro Stundenlohn sind dies 80 bis 120 Euro Monatsbeitrag für die bAV – eine interessante Größenordnung für Kunden und auch für jeden Vertrieb. Minijobrente arbeitet inzwischen neben der Volksfürsorge (jetzt: Generali) auch mit Gothaer, Signal Iduna und Victoria zusammen.

Erhalt des Kollektivtarifs gewährleistet
Die jetzige Offerte der Kölner Pensionskasse und ihrer Mutter Caritas-PK (www.sh-rente.de) könnte für Arbeitnehmer nicht nur wegen Verwendung von Tarifen ohne Abschlusskosten und somit den höchsten Rückkaufswerten ab Vertragsbeginn interessant sein. "Beim Arbeitgeberwechsel ist der Erhalt des günstigsten Kollektivtarifs gewährleistet", erklärt Skudlarek. Gleichwohl zielt die Kölner Pensionskasse mit ihren Argumenten auf die Vorteile für Arbeitgeber und spielt damit dem Vertrieb in die Karten. Wegen der nötigen Anpassung des Personalbedarfs an die schwankende Auftragslage seien Mini-Jobber gerade jetzt nicht wegzudenken. Gerne würden die Unternehmen ihre Mini-Jobber in Spitzenzeiten mehr arbeiten lassen, ohne dass diese ihren Status als 400-Euro-Kräfte verlieren. Mit einer Minijob-Rente sei dies machbar. Folge für Arbeitgeber: Es führt zu einer Senkung der Lohnnebenkosten für jede zusätzliche Arbeitsstunde um etwa 30 Prozent. Durch die Mehrarbeit wird zudem erreicht, dass die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde zurückgehen. Die Beiträge für die bAV sind zu 100 Prozent als Betriebsausgaben absetzbar; für die zusätzlichen Arbeitsstunden entstehen außerdem keine weiteren Abgaben an die Minijobzentrale.

Unterm Strich rechnet sich es auf Dauer natürlich eher, wenn dem Mini-Jobber der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt mit einer Vollzeitstelle gelingt. Denn samt minimaler gesetzlicher Rente droht Minijobbern ansonsten womöglich im Alter doch nur die Grundsicherung, die bei etwa 660 Euro liegt.

Autor(en): Detlef Pohl

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