Mehr potenzielle Kunden: Schon ab 15 Jahren Moped fahren

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Wer ein Moped fährt, muss es versichern. Bislang durften Menschen ab 16 Jahren ein solches Kleinkraftrad fahren, diese Grenze gilt bald nicht mehr. Denn demnächst dürfen Personen schon ab 15 Jahren ein Moped lenken. Ob dies erlaubt ist, hängt aber von den jweiligen Regelungen der Bundesländer ab. Ein neues Gesetz macht dies möglich.

Die Bundesländer können künftig selbst darüber entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein herabsetzen: Der Bundesrat billigte kürzlich einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages.

Ausnahmeregelungen bislang in einigen wenigen Ländern

Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahme: im Rahmen eines befristeten Modellprojekts durften die östlichen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in ihren jeweiligen Gebieten die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h auf 15 Jahre herabsetzen.

Das Gesetz ermächtigt nun alle 16 Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Eine bundesweite Regelung ist damit obsolet.

Fahrzeuge brauchen gültige Versicherung

Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds benötigen zwar keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer. Trotzdem dürfen auch diese Fahrzeuge nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Das Versicherungskennzeichen weist dies nach.

Nachfolgende Versicherungsunternehmen bieten Moped-Versicherungen an (eine Auswahl):

https://www.barmenia.de

https://www.ergo.de

https://www.huk24.de/mopedversicherung

https://www.sparkassenversicherung.de

https://www.wgv.de/versicherungen/kfz/moped/

Quellen: Der Bundesrat, Versicherungsmagazin

Autor(en): Versicherungsmagazin

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