Merkblatt gegen Provisionswucherer kommt

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Die Eindämmung von zu hohen Provisionen in der Lebensversicherung bleibt in Deutschland ein wichtiges Thema der Aufsichtsbehörde. Das gilt, obwohl es europaweit erstmals kein Provisionsverbot geben soll. Davon hat die EU-Finanzmarktkommissarin, Mairead McGuinness, gerade Abstand genommen.

Provisionsexzesse in der Lebensversicherung werden in Deutschland künftig hart sanktioniert. „Schon in wenigen Wochen wollen wir unser finales Merkblatt zum Wohlverhalten der Lebensversicherer veröffentlichen“, sagte Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der Konferenz „Aktuelle Entwicklung in der Lebensversicherung“, die das Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig (IfVW) veranstaltete. Zum konkreten Inhalt des „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ wollte Grund noch keine Stellung nehmen.

Notfalls kommt ein Produktverbot

Deutlich machte er jedoch, dass jährliche Kosten von vier und mehr Prozent „sehr problematisch“ wären. Solche Produkte würden sich für die Kunden nicht lohnen, denn die Rendite müsste deutlich über den Kosten liegen. „Das ist mit Lebensversicherungsprodukten unmöglich“, ist Grund überzeugt. Allein wenn die Anbieter gegenüber der Aufsicht die hohe Kostenbelastung beispielsweise durch ein überragendes Kapitalmanagement begründen könnten, wäre sie rechtlich möglich. Grund: „In der Regel gibt es bei diesen Produkten aber auch nur eine ganz normale Rendite von zwei bis drei Prozent.“

Eine Fehlentwicklung durch Provisionen nimmt der Aufseher an, wenn aufgrund von Preis- und Leistung der Kunde keinen Nutzen erwarten kann. Dabei betrachtet die Aufsicht aber nur die Vorsorgeverträge, die vom Kunden bis zum vereinbarten Ende durchgehalten werden. Die Bafin geht gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) davon aus, dass die Rendite der Produkte lediglich eine Inflation von zwei Prozent überschreiten muss. Unternehmen, die gegen die neuen Auflagen der Aufsicht verstoßen, müssen mit strengen Sanktionen rechnen. „Das kann bis zum Produktverbot gehen“, sagte Grund.

Gleichzeitig erklärte der Aufseher, dass das Merkblatt keine Preiskontrolle oder ein Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung sein soll. Der Schwerpunkt der Bafin liegt bei der Produktfreigabekontrolle. Die Lebensversicherer müssten für jedes Produkt prüfen, ob es einen ausreichenden Kundennutzen gibt.

Bafin prüft das Liquiditätsmanagement

Aktuell stellt die Bafin ein leicht höheres Storno bei Lebensversicherungen fest. Gleichzeitig verlaufe das Neugeschäft schlechter, betroffen sei vor allem das Einmalgeschäft. Ursache ist der Zinsanstieg, der andere Produkte attraktiver macht. Noch gäbe es aber keinen Hinweis zu Besorgnis für die Lebensversicherer. Die Bafin prüft aber bei ausgewählten Unternehmen das Liquiditätsmanagement. Grund machte nochmals deutlich, dass die nun immer stärker werdende Auflösung der Zinszusatzreserve den Kunden über höhere Überschüsse oder besser verzinste Neuanlagen zugutekomme.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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