Mindestens 700 Euro für „Tempobolzer“

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Seit Anfang November drohen Autofahrern, die zu schnell unterwegs sind, falsch parken sowie Verkehrsteilnehmer auf Geh- oder Radwegen behindern beziehungsweise gefährden, deutlich höhere Strafen als bislang. Grund dafür ist der neue Bußgeld-Katalog, auf den sich Bund und Länder nach langen, zähen Verhandlungen verständigt haben.

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle), wie es im Amtsdeutsch heißt, trat am 9. November 2021 in Kraft.

Wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) dazu mitteilte, sollen die verschärften Vorgaben für Buß- und Verwarngelder vor allem abschrecken. Denn zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr seien die Änderungen der BKatV erforderlich, begründet das BMVI die Novelle. Die Verordnung setzt demnach einen entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 15. und 16. April 2021 um.

Ein Monat Fahrverbot für Rettungsgassenignoranten

Im Fokus des neuen Bußgeld-Katalogs stehen auch diejenigen Autofahrer, die gegen die Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse verstoßen. Diesen Verkehrsteilnehmern drohen nun nach dem neuen Bußgeld-Katalog eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Geht mit dem unterlassenen Bilden einer Rettungsgasse eine Behinderung einher, erhöht sich die Geldbuße zusätzlich zu den zwei Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot auf 240 Euro. Und im Falle einer Gefährdung durch einen Autofahrer, der eine Rettungsgasse stört, steigt die Buße auf 280 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es durch das Nichtbilden der Rettungsgasse zu einer Sachbeschädigung, sind 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, bekommt zwei Punkte

Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Strafe belegt. Auch bei diesem Delikt erhöht sich das Bußgeld sukzessive auf 280 Euro mit Behinderung, 300 Euro mit Gefährdung und 320 Euro mit Sachbeschädigung. Denn ein unberechtigtes Befahren der Rettungsgasse wird seit dem neuen Bußgeld-Katalog nicht mehr nur als unberechtigtes Rechtsüberholen eingestuft. Mit diesen nunmehr recht drastischen Strafen trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass nur eine funktionierende Rettungsgasse ermöglicht, verletzte Personen ohne unnötige Verzögerungen zu versorgen.

Was es kostet, unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz zu benutzen

Ein erhebliches Behinderungs- und Gefährdungspotenzial geht auch von Kraftfahrern aus, die rücksichtslos Geh- und Radwege zuparken. Gleiches gilt für Parken in zweiter Reihe. Letzteres kostet deshalb nun 55 statt wie bisher 20 Euro. Wer auf einem Geh- oder Radweg behindernd oder gefährdend sein Fahrzeug abstellt und so zum Beispiel einen Fußgänger dazu zwingt, auf die Straße auszuweichen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung, kostet das 100 Euro. In all diesen Fällen kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Und wenn man unberechtigt einen Schwerbehinderten-Parkplatz benutzt, erhöht sich das „Parkticket“ von bislang 35 auf nunmehr 55 Euro.

 

Müssen doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher

Zu den meistregistrierten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und zu den häufigsten Unfallursachen zählen Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Künftig müssen Raser, wenn sie erwischt werden, doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher. Denn für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 16 bis 20 km/h innerorts werden nun 70 statt bisher 35 Euro verlangt. Und wer außerhalb von Ortschaften 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss bei einer Kontrolle 60 statt bisher 30 Euro berappen. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Je mehr man ein Tempolimit überschreitet, desto teurer wird es. In der Spitze werden „Tempobolzer“, die mit mehr als 70 km/h über Limit gemessen werden, innerorts mit 800 und außerorts mit 700 Euro zur Kasse gebeten.

Mit zusätzlichen Punkten in Flensburg müssen Raser rechnen, die wie bisher die Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h übertreffen. Und ein Fahrverbot droht zu schnellen Autofahrern laut dem neuen Bußgeld-Katalog dann, wenn sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um 31 km/h und außerorts um 41 km/h überschreiten.

Nähere Informationen zu dem neuen Bußgeld-Katalog liefert unter anderem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Insfrastruktur

Quelle: Goslar Institut

 

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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