Nach Scheidung droht die Altersarmut

"Frauen, vor allem, wenn sie sich nach der Scheidung um die gemeinsamen Kinder kümmern, stehen im Alter oft vor einem finanziellen Abgrund", sagt Vorsorgeexperte Christian Jaffke von Delta Lloyd. Eine eigene Vorsorge sei daher immens wichtig. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die auch bereits geschlossene Verträge einbeziehen.

Gegenwärtig werde in der Bundesrepublik fast jede zweite Ehe geschieden. Ein Umstand, der für beide Seiten finanzielle Einbußen zur Folge habe. Dabei sollten die Partner jedoch nicht nur auf den aktuellen Unterhalt achten, rät Delta Lloyd, sondern auch auf die Altersversorgung. So schaffe der Versorgungsausgleich auch bei Ehen mit der klassischen Rollenverteilung eine hälftige Aufteilung der Altersvorsorge. Das gelte für Ansprüche aus gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten, die während der Ehezeit erworben wurden.

Ein Drittel der Frauen im Alter am Rande der Armutsgrenze
Nach einer Scheidung seien es jedoch häufig die Frauen, die sich mit der Fortführung einer privaten Absicherung aus finanziellen Gründen schwer tun. Eine Studie von Delta Lloyd und dem F.A.Z.-Institut ergab, dass mehr als ein Drittel der befragten Frauen im Alter weniger als 1.000 Euro monatlich zur Verfügung haben wird. Weitere 27 Prozent werden mit maximal 1.500 Euro auskommen müssen. Zum Vergleich: Die Armutsgrenze in Deutschland liege derzeit bei 938 Euro.

Was tun bei einer Lebensversicherung?
Bei einer Lebensversicherung werde im Falle einer Scheidung das während der Ehe angesparte Kapital geteilt. Hier gebe es verschiedene Lösungsmöglichkeiten: Die schlechteste sei die Auflösung der Lebensversicherung, weil bei einem frühzeitigen Rückkauf fast immer Verluste hingenommen werden müssten. Besser sei es, wenn einer der beiden Partner den Vertrag weiterführt und den anderen ausbezahlt. Eine weitere Möglichkeit sei, das Bezugsrecht auf die Kinder zu übertragen und den Vertrag gemeinsam weiterzuführen.

Alternativen bei der Riester-Rente
Bei der staatlich geförderten Altersversorgung seien einige Besonderheiten zu beachten. Habe der Hauptverdiener einen Riester-Vertrag, kann der nicht berufstätige Ehepartner einen so genannten Huckepack-Vertrag abschließen. Bei einem minimalen Eigenbeitrag erhält er dann die vollen Zulagen vom Staat. Wurde eine Ehe zum Beispiel zum Jahresanfang 2008 geschieden, erhält die Frau die kompletten Zulagen für das gesamte Jahr, auch wenn sie weiter nicht arbeitet. Und auch, wenn sie im nächsten Jahr erst zum Dezember einen Job findet, erhält sie dennoch für das gesamte Jahr 2009 die volle Zulage.

Quelle:

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Branche News