Neues vom Bußgeldkatalog

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Dieselfahrverbote, Erstzulassungen über Online-Funktion, Steuervorteile für E-Fahrzeuge. Diese und weitere Änderungen rund um Bußgelder und Kfz hat Bussgeld-info.de zusammengestellt.

Eine Änderung, die schon seit 2018 bekannt ist und in Hamburg auch schon besteht, ist das Dieselfahrverbot. Dieses wird nun auch in Berlin (ab Juni, betroffen: Euro-Abgasnorm 1-5), Frankfurt am Main (ab Februar, betroffen: Euro-Abgasnorm 1-4) und weiteren deutschen Großstädten gelten. Aber auch in europäischen Metropolen, beispielsweise Paris oder Barcelona, soll ein Fahrverbot verhängt werden.

Kein Gang zur Behörde mehr nötig

Eine weitere Änderung: Erstzulassungen für Fahrzeuge sind ab jetzt auch online möglich. Doch nicht nur das: Auch Adressänderungen sind mit wenigen Klicks schnell erledigt. Fahrzeughalter müssen künftig nicht mehr zur Behörde gehen. Alles, was dafür erforderlich ist, ist der Besitz eines neuen Personalausweises mit der entsprechenden Online-Funktion.

Doch nicht nur das. Auch der Steuersatz für Arbeitnehmer, die ihren E-Dienstwagen privat nutzen, wird halbiert und beträgt nur noch 0,5 Prozent für E- und Hybridwagen. Allerdings müssen Inhaber dieser Fahrzeuge eine sicherheitsrelevante Neuerung berücksichtigen: Ab dem 1. Juli 2019 müssen neu zugelassene Automobile ein akustisches Warnsignal haben. Dieses soll beim Rückwärtsfahren und bei langsamen Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h ein Geräusch von sich geben, das nicht nur Fußgänger sondern auch Radfahrer warnt.

Diese und weitere Änderungen können Sie auf Bussgeld-info.de nachlesen.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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