Neuordnung des Versicherungsfachwirts beschlossen

Nach rund halbjähriger Beratung ist nun die Neuordnung der Fortbildung "Versicherungsfachwirt" beschlossen. Die Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Vertreter des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben sich auf eine kompetenzorientierte Verordnung verständigt.

Die Verordnung beschreibt, was der Teilnehmer nach der Fortbildung können und durch die Prüfung nachweisen muss. Die notwendigen Kompetenzen ergeben sich dabei aus den zentralen Aufgaben der Versicherungswirtschaft: die Entwicklung und der Vertrieb innovativer Versicherungs- und Finanzprodukte. Die Qualifikation zielt nun auf Funktionen im Vertriebsmanagement, Schaden- und Leistungsmanagement, Risikomanagement sowie in der Mitwirkung in Projekten der Produktentwicklung ab.

Passgenaue Ausrichtung
Um den Fortbildungsinteressierten eine passgenaue Ausrichtung auf ihre Tätigkeitsfelder und die Produktpolitik ihrer Unternehmen anbieten zu können, beinhaltet die Qualifikationsstruktur neben obligatorischen Bausteinen auch Wahlmöglichkeiten. Alle Teilnehmer erwerben die Fähigkeiten, generelle Management-, Marketing- und Vertriebsprozesse planen, durchführen und kontrollieren zu können. Dabei sei bewusst eine deutliche Zunahme des Finanzdienstleistungsbereiches vorgenommen worden, heißt es. Die Vertiefung erfolgt in einem der sechs Spartenbereiche und einem der drei betrieblichen Kernprozesse.

"Das Ziel, unsere Fortbildung für die Versicherungswirtschaft nah an den Bedürfnissen der Branche weiter zu entwickeln und dadurch den Fachwirt eng mit der Unternehmenswelt zu verzahnen, können wir mit diesem Verordnungsentwurf erreichen", so Dr. Katharina Höhn, Hauptgeschäftsführerin des BWV. Um der gestärkten Bedeutung des Bereichs Finanzen in der Fortbildung gerecht zu werden und um einen inhaltlich nahtlosen Anschluss an die neue Ausbildung "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen" zu gewährleisten, haben sich die Sachverständigen auf den Titel "Fachwirt für Versicherungen und Finanzen" verständigt.

Nun wird der Verordnungsentwurfs durch den Hauptausschuss des Bundesinstituts für berufliche Bildung und des Bundesjustizministeriums geprüft. Die anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sei für Sommer 2008 geplant. Die neue Verordnung könne damit am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Mehr Informationen gibt es unter . Das neue Strukturmodell steht als PDF zum Download bereit:

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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