Ombudsmann: Weniger, aber schwierigere Beschwerden

18.145 Beschwerden erhielt der Ombudsmann für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch (Foto), im abgelaufenen Jahr. Dies sind 3,7 Prozent weniger Eingaben als im Jahr 2008. Die Finanzkrise hat zwar in der Lebens- und Rechtsschutzversicherung Anlass für Beschwerden gegeben, sich jedoch insgesamt nicht wesentlich im Beschwerdeaufkommen niedergeschlagen. Allerdings ist bei allen Versicherungssparten festzustellen, dass der Anteil der juristisch schwierigen und arbeitsaufwändigen Beschwerden wächst.

Nach Angaben der Schlichtungsstelle "Versicherungsombudsmann e. V."mitteilt, ist der Rückgang der Beschwerden vorwiegend auf weniger Eingaben in der Lebensversicherung zurückzuführen. Beschwerden zu Rentenversicherungsverträgen, die zur Lebensversicherung gehören, seien vom Rückgang nicht betroffen. Der offizielle Jahresbericht 2009 der Stelle wird erst in einigen Monaten erscheinen. Der Ombudsmann ist seit 2007 auf gesetzlicher Grundlage für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zuständig. Hier sei die Zahl der Eingaben mit 479 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2008 (461) geblieben.

Einen Anstieg der Beschwerden um zehn Prozent habe der Bereich Rechtsschutzversicherung zu verzeichnen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Jahres 2009 weitere Unternehmen der Schlichtungsstelle angeschlossen hätten und nun fast alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsombudsmann e. V. angehörten. Zudem habe ein Beschwerdeführer dem Ombudsmann allein über 150 Beschwerden vorgelegt.

Mehr Transparenz für Kunden
Die Beschwerdeführer wenden sich an den Ombudsmann, weil sie mit einer Entscheidung ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind oder diese nicht verstanden haben. "In vielen Fällen", so Hirsch, bis Januar 2008 noch Präsident des Bundesgerichtshofs, "kann ich helfen. Und selbst wenn der Versicherungskunde nicht Recht erhält, bekommt er zumindest die Gründe in verständlicher Sprache erläutert. Denn nur wenn er die Rechtslage versteht, kann er das Ergebnis akzeptieren."

Der Versicherungsombudsmann ist zuständig für private Versicherungen mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, da die im Versicherungsombudsmann e. V., dem Träger der Schlichtungsstelle, zusammengeschlossenen Versicherungsunternehmen alle Kosten übernehmen.

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Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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