Pflege: Höheres Demenzrisiko für helfende Angehörige

Wer seinen dementen Partner im Alter selbst pflegt, hat ein deutlich höheres Risiko, ebenfalls an Demenz zu erkranken. Dies erläuterte Professor Hans Förstl von der Psychiatrischen Universitätsklinik der Technischen Universität München auf einem Pressegespräch der Swiss Life. So würde das Risiko für Frauen um das Zwölffache steigen, bei pflegenden Männern gibt es immer noch eine Zunahme um das Dreifache.


Die Ursachen sind wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht. "Ich gehe aber davon aus, dass es der tägliche Stress ist, der die Risikodisposition erhöht", so Förstl. Vor allem Schlafenzug würde negativ auf pflegende Partner wirken. Altersdemenz, meist in Form von Alzheimer, ist weiter auf dem Vormarsch, weil die Menschen immer älter werden.

"Eigentlich werden alle Menschen im hohen Alter dement", erläuterte Förstl. Ein Drittel der Personen hat aber nur leichte Ausfallerscheinungen und kann noch alltägliche Dinge erledigen. Ein weiteres Drittel verstirbt - bevor die Demenz auftritt - an einer anderen Krankheit. Der Wissenschaftler verwies darauf, dass es derzeit noch immer kein Heilmittel gegen Demenz gebe, das die Krankheit wirksam bekämpft. "Wir machen zwar Fortschritte, können die Demenz mit Hilfe von Medikamenten derzeit aber nur um ein Jahr nach hinten schieben", so Förstl. Viele großangelegte Studien würden erst in Jahrzehnten brauchbare Ergebnisse für neue Therapien liefern. Bekannt sind aber die Risikofaktoren: So werden Menschen, die wenig Sport treiben und Übergewicht haben, überproportional dement.

Haftungsgefahr bei Mager-Pflege-Police
Aufgrund des immer höheren Demenzrisikos ist eine finanzielle Absicherung durch eine private Pflegeversicherung sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen lediglich einen rudimentären Basisschutz dar. "Für Demenzkranke leistet die Pflegepflichtversicherung nach aktuellem Gesetzesstand einen monatlichen Grundbetrag von 100 Euro und einen erhöhten Betrag von 200 Euro pro Monat bei vermehrter Betreuungsbedürftigkeit", erläuterte Alexander Schrehardt, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Consilium aus Höchstadt-Aisch.

Als "finanziellen Supergau" bezeichnet der Berater den stationären Betreuungsfall eines Demenzkranken. Hier lägen die Kosten höher als bei einem stationären Pflegefall der Stufe III. Eine Pflegeversicherung sollte zum Eigenschutz des noch gesunden Partners abgeschlossen werden. So kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden, ohne dass der Lebensstandard sinken muss. "Auch Pflegebedürftige haben über die reine Pflege hinaus noch Bedürfnisse", sagte Berater Schrehardt. So könnten Personen in Pflegestufe I noch in die Oper oder ins Kino wollen und brauchten dann eine tatkräftige Begleitung. Schwerstpflegebedürftige benötigten besonders bequeme Kleidung, Nahrungsergänzung sowie Körper- und medizinische Fußpflege.

Derzeit herrsche in der Pflegeversicherung bei der Assekuranz noch Goldgräberstimmung. Viele Leistungsfallen seien schwer zu entdecken. Zudem müsste Demenz ausreichend abgesichert sein und schon in der Pflegestufe I sollte es eine ordentliche Leistung geben. Sonderzahlungen, beispielsweise für den behindertengerechten Umbau des Hauses, seien oftmals trickreich gedeckelt. Hier gebe es Haftungsrisiken für Vermittler. Kombilösungen, etwa mit einer Altersrente, begrüßte der Berater, weil sie die negative Botschaft der Pflegeversicherung überlagern könnte. "Wir tun uns alle so schwer Pflege zu verkaufen, weil es uns Angst macht, dass wir hinfällig werden und sabbernd im Bett liegen", sagte Schrehardt.

Sozialämter prüfen Rückforderung härter
Doch nicht nur das Pflegerisiko steige, sondern auch die Gefahr, dass die Nachkommen für die Pflegekosten vom Staat in die Pflicht genommen würden. So könnten die Sozialämter mittlerweile sogar Schenkungen zurückfordern, um ihre Kosten auszugleichen. Das sei bei der Verarmung des Schenkers noch zehn Jahre lang möglich. Sozialämter prüfen vor einer Auszahlung von Pflegeleistungen regelmäßig die Möglichkeit der Rückforderung von Geschenken sowie die Unterhaltspflicht von Familienangehörigen. Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass das ganze Familieneinkommen von den Sozialämtern als Prüfmaßstab herangezogen werden darf.

Als mögliche Absicherungen gegen das Pflegerisiko gibt es Kostentarife, Tagegelder oder Rentenpolicen. "Pflegekostentarife dürften besonders von Beitragserhöhungen betroffen sein, weil sie auf Auswandsteigerungen und höhere Fallzahlen reagieren müssen", warnte Schrehardt. Die Swiss Life bietet eine Rentenversicherung an, die die Leistungsforderungen des Beraters weitgehend erfüllt. "Der Tarif kann auch als eine Art Honorartarif verkauft werden", erläuterte Karl Grandl, Leiter Vertrieb Private Altersversorgung bei Swiss Life in Deutschland. Dann würden die Abschlussprovisionen herausgerechnet.

Die "Swiss Life Pflegerentenpolice" ermöglicht bei der Prüfung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, sowohl die Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch, also auch nach dem ADL-System (Activities Of Daily Living), das den Verlust von Grundfähigkeiten misst. "Schon bei fünf ADL-Punkten gibt es gemäß der Pflegestufe III die volle Leistung", so Grandl. Das würden viele Konkurrenzprodukte nicht bieten.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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