Pflegeversicherung: Noch Luft nach oben für den Vertrieb

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Die Fakten sprechen für sich: Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung verzeichnet das Statistische Bundesamt einen kontinuierlichen Zuwachs bei den Pflegefallzahlen. Die Überalterung der deutschen Gesellschaft beschleunigt diesen Prozess, und die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nur zwei Jahre nach der letzten Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 bereits wieder die Beitragsschraube gedreht hat, unterstreicht den wachsenden Kostendruck.

Aber das Instrumentarium der Politik beschränkt sich nun einmal auf Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. Die Anpassung des Beitragssatzes der sozialen Sicherungssysteme muss dabei mit Blick auf die Belastung der Unternehmen mit Augenmaß erfolgen. Sofern Beitragserhöhungen gepuffert werden sollen oder müssen, bleibt nur die Möglichkeit, den Leistungskatalog zu beschneiden. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber beispielsweise mit einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und dem schrittweisen Absenken des Renteneingangssatzes bereits nachhaltige Eingriffe in die Altersversorgung der Versicherten vorgenommen.

Keine Kostenentlastung für Versicherte

Auch an der sozialen Pflegeversicherung hatte die Bundesregierung mit dem Gesetzgebungsskalpell bereits einen ersten chirurgischen Eingriff mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vorgenommen. Marketingmäßig gut verpackt als eine Maßnahme zur Kostennivellierung in der vollstationären Pflege mutierte der einrichtungseinheitliche Eigenanteil an den vollstationären Pflegekosten zwischenzeitlich zum Katalysator für eine steigende Belastung der Versicherten.

Mit der Normierung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils der Versicherten an den Kosten der vollstationären Pflege hatte der Gesetzgeber die Zuzahlung der in Pflegeheimen versorgten Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 neu geregelt. Seit 1. Januar 2017 wird in jedem Pflegeheim der Zuzahlungsanteil zu den vollstationären Pflegekosten individuell ermittelt. Dies mag eine gerechtere Lösung sein, eine versprochene Kostenentlastung der Versicherten ist es nicht.

Betrachtet man einmal die Entwicklung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils am Beispiel eines Nürnberger Seniorenheims, das als gemeinnützige GmbH ohne nennenswerte Gewinnerzielungsabsicht firmiert, so stieg der von den Versicherten zu tragende Kostenanteil vom 1. Januar 2017 von 479,59 Euro pro Monat bis zum 1. August 2018 auf 1.148,36 Euro im Monat. Dies entspricht einer Kostensteigerung von stolzen 139,4 Prozent.

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Autor(en): Alexander Schrehardt

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