Pflichtversicherung für Finanzdienstleister kommt

Wer künftig Investmentfonds, Schiffbeteiligungen oder Bausparverträge vermittelt, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die den Verbraucher bei Falschberatung entschädigt. Die Versicherung soll eine Deckungssumme von mindestens 1,2 Millionen Euro ausweisen, so die Financial Times Deutschland. Die Vorschriften sollen im Anlegerschutzgesetz niedergelegt werden, dass jetzt im Bundesrat beraten wird.

Während Versicherungsvermittler längst eine solche Haftpflichtversicherung vorweisen müssen oder sich über eine Assekuranz freistellen können, gibt es nach Einschätzung von Experten kaum einen Finanzdienstleister, der über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügt. Ähnlich wie der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), bei dem eine Mitgliedschaft nur möglich ist, wenn die doppelte gesetzliche Versicherungssumme nachgewiesen wird, verlangen nun Finanzdienstleisterorganisationen den Nachweis der Versicherung. So macht beispielsweise der Votum-Verband ein Gütesiegel von einer Vermögensschadenpolice abhängig. Freie Finanzdienstleister sollen künftig, wie die Versicherungsvermittler unter der Aufsicht der Gewerbeämter stehen. Außerdem müssen sie einen Qualifikationsnachweis erbringen.

Noch härter geht die Regierung gegen die rund 300.000 Bankberater vor. Sie sollen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Vorgesehen ist eine Eintragung in ein Register, das bei der BaFin geführt wird. Kundenbeschwerden können künftig an die Behörde gerichtet werden. Sie soll dann die Möglichkeit haben, notfalls ein Berufsverbot auszusprechen. Diese Regelungen werden von der Bankenlobby massiv bekämpft.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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