PKV-Ombudsmann muss spürbar mehr Beschwerden schlichten

Der PKV-Ombudsmann Dr. Helmut Müller meldet eine spürbare Zunahme um nahezu 15 Prozent bei den Beschwerden in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die vergangenes Jahr in seiner Dienststelle eingegangen waren. So blicke er seinen Angaben zufolge "auf ein ereignisreiches Jahr 2009" zurück.

Rund 5.000 Beschwerden ereichten den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (siehe unter ) im Geschäftsjahr 2009. Die Zunahme der eingegangenen Beschwerden, Anfragen und Bitten um Schlichtung könnte etwas mit der neuerdings häufig zögerlicheren oder strengeren Regulierung der Versicherer zu tun haben, mutmaßen Insider. Der Ombudsmann mag dies nicht bestätigen. Dr. Müller: „Anhand der Zahlen, die uns vorliegen, können wir hierzu keine zuverlässigen statistischen Aussagen treffen.“ Vielmehr sei die Beschwerde-Quote bezogen auf die insgesamt rund 30 Millionen PKV-Verträge in der Voll- und Zusatzversicherung nach wie vor erfreulich niedrig, nämlich weit unter einem Prozent.

Von den insgesamt 5.015 Eingaben beim PKV-Ombudsmann im Jahr 2009 entfielen mit 122 nur 2,4 Prozent auf Vermittler. Bezogen auf die insgesamt beim DIHK registrierten Versicherungsvermittler liegt die Beschwerde-Quote der Vermittler bei 0,47 Promille. Die Vermittlerbeschwerden basieren laut Ombudsmann vor allem auf Abschlussproblemen und hätten insgesamt keine große Relevanz.

Beschwerden zeichnen kein repräsentatives Bild
Die Versicherungsbranche und damit auch der Ombudsmann mussten sich den Angaben zufolge im Jahr 2009 mit einer Vielzahl gesetzlicher Änderungen durch die Reform des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG) und das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) auseinandersetzen. Es dürfe nicht übersehen werden, dass die Zahl der Beschwerden an den Ombudsmann im Verhältnis zu den in Deutschland auf dem Gebiet der privaten Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt abgeschlossenen Verträgen minimal sei. „Ein repräsentatives Bild über die Sorgen oder die Zufriedenheit der Versicherungskunden können die Beschwerden daher kaum geben, höchstens ein subjektives Empfinden des Ombudsmanns“, heißt es.

Keine Beschwerden über Versicherungsberater
So bilden Probleme mit Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern weiterhin keinen Schwerpunkt der Ombudsmanntätigkeit. Und: Über Versicherungsberater sei nicht eine einzige Beschwerde im vergangenen Jahr eingegangen. Dagegen häufiger kommen Beschwerden über Versicherungsvertreter, vor allem wegen behaupteter Falschberatung, vor. Sie konnten den Angaben zufolge problemlos bearbeitet werden, weil das involvierte Versicherungsunternehmen für ein entsprechendes Fehlverhalten einstehen müsse. Meistens sei die Lage allerdings so, dass die Aussagen des Beschwerdeführers und die des Vertreters nicht übereinstimmen. Der Ombudsmann kann insbesondere dann dem Beschwerdeführer nicht helfen, wenn dieser im Beratungsprotokoll oder im Versicherungsantrag die Aussage des Vertreters stützt.

Mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Sitz im Inland durch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene GKV-WSG ergaben sich für die private Krankenversicherung einschneidende Änderungen. Insgesamt aber könne gesagt werden, dass den PKV-Ombudsmann im Zusammenhang mit dem GKV-WSG weniger Anfragen und Beschwerden erreicht haben als ursprünglich befürchtet.

Versicherer ist nicht für Fehler des Maklers verantwortlich
Wie dem Bericht des PKV-Ombudsmannes zu entnehmen ist, ergeben sich weiterhin Schwierigkeiten in Bezug auf das Beschwerdeverfahren mit einigen wenigen Versicherungsmaklern. Diese würden die Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann schlicht verweigern. „Sie beantworten weder die Bitten um Stellungnahmen, noch sind sie sonst kooperativ“, bemängelt der Ombudsmann. Er könne zwar in solchen Fällen unterstellen, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers richtig sei, doch schlichten könne der PKV-Ombudsmann hier nichts. Hier müsse man bedenken, dass der Makler immer noch Sachwalter des Kunden ist. Der Versicherer sei nicht für Fehler des Maklers verantwortlich. Der Versicherte könne allenfalls versuchen, gerichtlich gegen den Makler vorzugehen. „Das aber sollte gerade durch das Schlichtungsverfahren möglichst vermieden werden“, betont Dr. Müller.

Autor(en): Ellen Bocquel

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