PKV scheitert in Karlsruhe gegen Gesundheitsreform

Die privaten Krankenversicherer () sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform vor den Karlsruher Bundesverfassungsrichtern gescheitert. Im Frühjahr 2008 hatten insgesamt rund 30 Gesellschaften sowie einige Privatversicherte versucht, sich mittels der Klage gegen das so genannte Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zu wehren.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde richteten sich die Kläger aber nicht nur gegen den Zwang zur Einführung eines Basistarifs, sondern auch gegen die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte, das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Regelung, dass Privatversicherte bei einem Wechsel des Unternehmens zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können. Durch diese Maßnahmen fürchteten die Versicherer „erheblichen Belastungen“, so der PKV-Verband in seiner Stellungnahme .

Doch das Bundesverfassungsgericht sah die Lage anders und entschied am heutigen Mittwoch gegen fünf Privatkassen (Victoria, Axa, Süddeutsche Krankenversicherung, Debeka Versicherungsverein, Allianz Krankenversicherung) und drei privat Versicherte, dass diese nicht in ihren Grundrechten wie der Berufsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit durch die gesetzlichen Änderungen verletzt seien. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, seien die den Änderungen zugrundeliegenden Prognosen nicht zu beanstanden. Das Gericht stellte dennoch klar, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten müsse.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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