PKV senkt Unternehmenszins auf unter 3,5 Prozent

740px 535px

Das Bundesministerium der Finanzen hat in der vergangenen Woche auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Lage der privaten Krankenversicherung (PKV) geantwortet (Drucksache 19/746). Die Antwort zeigt, dass erstmals alle Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung ihren individuellen aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) auf unter 3,5 Prozent senken mussten.

Auf welchen Wert wurde jeweils gesenkt, und für welchen  Zeitraum gilt beziehungsweise galt dies? Das wollten die Linken-Abgeordneten Harald Weinberg (Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit), Sabine Zimmermann (stellvertretendes Mitglied im Bundestagsausschuss für Gesundheit, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales) und Matthias W. Birkwald (Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales) wissen.

Konkretes soll nicht in Öffentlichkeit
Die Antwort darauf, findet sich nicht in der Drucksache 19/746: "Angaben zu den einzelnen PKV-Unternehmen werden in der Geheimschutzstelle zur Verfügung gestellt". Die Kalkulationsgrundlagen für Krankenversicherungstarife, bei deren Festlegung der AUZ zu beachten ist, gehörten zu den durch Artikel 12 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der PKV-Unternehmen.

In einer Abwägung zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG und dem durch Artikel 12 Absatz 1 GG gewährleisteten Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse falle die Abwägung zugunsten der Versicherer aus. Denn diese wollen ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor Wettbewerbern schützen.

In der Geheimschutzstelle dürfen die fragenden Abgeordneten die Antwort zwar einsehen, sie jedoch nicht fotografieren, kopieren und auch keine Notizen anfertigen. Auch darf die Öffentlichkeit nicht über die Antworten informiert werden.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

Zum Themenspecial "PKV"

 

Alle Branche News