PKV zahlt Hebammen mehr

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Freiberufliche Hebammen erhalten bei der Versorgung von privatversicherten Müttern im Schnitt 1,86mal so viel Honorar wie bei der Betreuung gesetzlich Versicherter. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Institutes der privaten Krankenversicherung (PKV) (WIP).

Für 2013 konnten Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen in Höhe von 79 Millionen Euro berechnet werden. Würde auch bei Privatversicherten die Abrechnung nach den Gebührensätzen des GKV-Kollektivvertrages erfolgen, lägen die Ausgaben bei 36,5 Millionen Euro, darauf weist die WIP hin.

Steigerungsfaktoren führen zu höherem Honorar
Der Leiter des Instituts, Dr. Frank Wild, kommentiert das Studienergebnis: "Mit der vorliegenden Studie liegen erstmals Daten zur Bedeutung der PKV für die Vergütung der freiberuflichen Hebammen vor. Es wird deutlich, welche erheblichen finanziellen Leistungen die PKV beisteuert, damit Hebammen ihrer unverzichtbaren Fürsorge zur Gesundheit von Schwangeren, jungen Müttern sowie Neugeborenen nachgehen können."

Die Abrechnung über eine private Gebührenordnung ermöglicht es der Hebamme, bei privatversicherten Müttern deutlich höhere Gebühren anzusetzen als bei einer Vergütungsvereinbarung gemäß GKV-Kollektivvertrag. Die private Gebührenordnung orientiert sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland an der Vereinbarung, die die GKV mit den Hebammen geschlossen hat. Im Unterschied zu GKV-Versicherten können bei PKV-Versicherten jedoch Steigerungsfaktoren angesetzt werden, die zur ermittelten Honorardifferenz führen.

Das WIP-Diskussionspapier "Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen" kann im Internet unter unentgeltlich heruntergeladen werden.

Drastisch gestiegene Beiträge für die private Berufshaftpflicht-Versicherung der Hebammen, machen diesen die Berufsausübung schwer. Der Beitrag "Hebammen-Versicherungen: Ein Berufsstand vor dem Aus?" beschäftigt sich mit dem Thema. Abonnenten können ihn kostenlos im downloaden. Für alle anderen steht er als Webansicht kostenlos zur Verfügung.

Quelle: WIP

Bildquelle: © Klaus Rose, Bildjournalist

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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