Private Krankenversicherung: Großes Werben um die Angestellten

Die Allianz Krankenversicherung ist wieder im Neugeschäft für Vollversicherte mit ihrer Tarifserie AktiMed aktiv. Das Angebot war nach einem Gerichtsurteil eingestellt worden und musste neu kalkuliert werden.

Nun zahlen Neukunden rund zwölf Prozent mehr. Laut Allianz soll „ein sehr attraktives“ Leistungsspektrum und Werbung das Geschäft ankurbeln. Demgegenüber gehen Konkurrenten wie Axa, Arag oder Hallesche den klassischen Weg und loben höhere Courtagen für Vermittler aus, die bis Jahresende Angestellte in die PKV holen.

Rückabwicklungsgarantie für spezielle Kunden
„Es werden bis zu zwei Monatsbeiträge oder ein Einmalbonus von 500 Euro versprochen“, sagt der Versicherungsberater Karl Eberhardt vom Bundesverband der Versicherungsberater (bvvb). Als Basisvergütung seien sieben Monatsbeiträge üblich. Gleichzeitig bekommen Kunden, die auf das Fallen der Drei-Jahres-Frist angewiesen sind, eine Rückabwicklungsgarantie, für den Fall, dass das Gesetz nicht oder nicht fristgerecht erlassen wird.

Die Allianz Krankenversicherung hat ihre Bedingungen verständlicher gestaltet. Die Beschreibung von ärztlichen Leistungen wurde in allen Tarifen um praxisrelevante Beispiele, wie Heimdialysen, ambulante Operationen oder Hausbesuche, ergänzt. Ausführlicher erläutert sind zudem Kindernachversicherung, Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten oder Übernahme von Fahrt- und Transportkosten.

Kalkulationsdifferenz von der Assekuranz ausfinanziert
Gleichzeitig setzt die Allianz statt auf absolute, lieber auf prozentuale Selbstbeteiligungen. Im Schnitt glaubt das Unternehmen, das die Kunden nur einen Selbstbehalt von unter 200 Euro realisieren müssen. Für Altkunden wurden 2010 die AktiMed-Tarife nicht angehoben. Die Kalkulationsdifferenz, die sich daraus ergab, dass Wechsler aus Alttarifen nach dem Willen der Allianz immer einen so genannten Tarifstrukturzuschlag (TSZ) zahlen sollten, sei von der Assekuranz ausfinanziert worden. „Die 400 Millionen Euro, die immer wieder in der Presse stehen, sind aber deutlich zu hoch geschätzt“, sagte Sprecherin Susanne Kluge. Zum tatsächlichen Aufwand will das Unternehmen derzeit keine Aussage machen.

Zukunft der Beitragsstabilität unsicher
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 8 C 42.09) musste die Allianz den TSZ an alle Kunden zurückzahlen und darf ihn künftig nicht mehr verlangen. Auch das dürfte das Unternehmen belasten. Daher ist unsicher, wie beitragsstabil die Allianz-Tarife künftig sind. Werbeaktionen sollen den Verkauf zusätzlich stützen. Echte Kunden der Allianz sollen dabei in Spots von ihren „guten Erfahrungen“ berichten.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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