Privater Cyber-Schutz noch Mangelware

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In gewissem Umfang können sich glücklicherweise auch Privatpersonen gegen Cyber-Schäden versichern. Längst ist es üblich, dass eine gute Privathaftpflicht Drittschäden umfasst, die bei der Übermittlung von Daten per Internet durch Viren oder sonstige Schadsoftware entstehen können. Sinnvoll ist weltweiter Schutz mit einer hohen Millionendeckung.

Die Bedingungen hierzu verpflichten Verbraucherinnen und Verbraucher dazu, dass sie ihre Daten durch Maßnahmen, wie Virenscanner und Firewall, auf dem aktuellen Stand der Technik sichert und prüft. Das ist wohl die beste Empfehlung. Denn Eigenschutz – etwa bei unbekannten und seltsamen E-Mails keine Anhänge zu öffnen – ist die beste Versicherung.

Kein Musterbedingungen

Dennoch: Vier von zehn privaten Internetnutzer sind schon einmal Opfer eines Cyber-Angriffs geworden. Das belegt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Werden aber persönliche Daten gestohlen, kommt es zur Rufschädigung, Mobbing oder Vermögensschäden beim Internetkauf, helfen oft nur private Cyber-Versicherungen. Einen richtigen Standard gibt es im Markt noch nicht. „Der Privaten Cyber-Versicherung fehlt ein klares Leistungsprofil. Denn noch immer warten Versicherer vergeblich auf Musterbedingungen des GDV“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Ratingagentur Franke & Bornberg.

Nur 14 Versicherer sind aktiv

Gerade einmal 14 Versicherer teilen sich den Markt. Sie bringen insgesamt 20 Tarife für Verbraucher auf die Waagschale. Seit dem ersten Cyber-Rating 2021 hätten sich mehrere Versicherer vom Geschäftsfeld verabschiedet. Die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher sei derzeit gering. „Die Nachfrage nach Extra-Cyber-Schutz fällt daher zurückhaltend aus“, schätzt der Analyst. „Viele Verbraucher wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie verlassen sich darauf, dass ihre übrigen Verträge Cyber-Schutz enthalten. Dabei ist das häufig nur in homöopathischen Dosen der Fall“, so Franke.

Für das neue Cyber-Rating haben die Analysten 20 eigenständige Cyber-Versicherungen untersucht. Analysiert wurden lediglich die Tarife. Das Rating ist somit kein Preis-Leistungs-Vergleich. Bewertet wurden folgende Leistungsbereiche:

  1. Konto-/Daten-/Identitätsmissbrauch
  2. Daten- und Geräterettung nach Cyber-Attacken
  3. Verluste bei Internet-Einkäufen und -Verkäufen
  4. Löschung/Sperrung persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
  5. Umfang der versicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft
  6. Cyber-Haftpflicht
  7. Cyber-Rechtsschutz
  8. Psychologische Betreuung nach Cyber-Mobbing
  9. Zusatzleistungen bei Zahlungskarten, Konten und Dokumenten
  10. Juristische Erstberatung
  11. Umfang des Geltungsbereichs

Keine Höchstnote vergeben

Die Ergebnisse sind ernüchternd. Denn kein Tarif erhält die Höchstbewertung, weil Mindeststandards nicht erfüllt sind. Zu den Standards für die Note FFF (sehr gut) zählt etwa Versicherungsschutz für Zahlungskarten und Konten bei Pharming, Phishing und Skimming.

Zehn Tarife erreichen aber die Note „gut“. Immerhin hat das Analysehaus nun auch die Tarife „Webaktiv“ der Arag mitbewertet. Sie waren schon beim Erstrating 2021 als Solo-Angebote auf dem Markt. Gleich fünf Tarife fallen im neuen Rating durch. Sie sind nach Einschätzung der Analysten nur mangelhaft oder sogar ungenügend.

Demgegenüber können Unternehmen längst auf deutlich besseren Cyber-Schutz zugreifen. Bei Franke & Bornberg erzielen aktuell 37 gewerbliche Cyber-Tarife ein „sehr gut“. Bei der Rating-Agentur Assekurata gilt dies derzeit für vier Angebote. Weitere 14 Tarife erhalten von den Kölner Analysten ein „gut“. Vergleichbar sind die beiden gewerblichen Cyber-Rating aber nur bedingt, denn die Schwerpunkte werden jeweils deutlich anders gesetzt.

Tabell Cyber-Versicherungen USK

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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