Provisionsabgabeverbot: Unbefriedigende Antwort der BaFin

Der AfW hatte sich kürzlich wegen der massiv zunehmenden Verstöße von Vertrieben und Versicherern gegen das Provisionsabgabeverbot mit einem offenen Brief an die BaFin gewandt. Kernaussage des Briefes: „Setzen Sie das Verbot bitte konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat.“

Die Antwort der BaFin vom 10. November 2010 lässt laut AfW aufhorchen. So hieße es unter anderem: „Das Provisionsabgabeverbot ist immer noch in Kraft.“ Soweit die BaFin über mögliche Verstöße informiert werde, werde diesen Informationen auch nachgegangen. Jedoch hätte die BaFin keine Auskunft darüber erteilt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ordnungsbehördliche Verfahren durchgeführt werden.

Fragwürdig: Payback-Punkte bei Versicherungsabschluss
Skepsis bereits über das „ob“ dürfte angebracht sein, so die Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. So seien zum Beispiel schon seit Anfang des Jahres Aktionen von Versicherern bekannt, bei denen Payback-Punkte bei Versicherungsabschluss vergeben würden. Diese und andere Angebote gäbe es immer noch. Einstellungsverfügungen oder Bußgeldbescheide der BaFin seien in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt. Auf die Frage des AfW, ob auch Makler ihren Kunden Zugaben wie eine elektrische Zahnbürste bei Versicherungsabschluss versprechen dürften, sei folgende Erklärung der BaFin gekommen: „… wird derzeit ergebnisoffen geprüft, ob eventuell eine Geringwertigkeitsgrenze für die Aufnahme von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei möglichen Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot sachgerecht sei. Vorstellbar wäre ein Betrag von 25 Euro.“

Bagatellgrenze kann keine Lösung sein
Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth, Vorstand des AfW, kommentiert das Schreiben: „Wir halten die Reaktion der BaFin angesichts der ausufernden Verstöße der letzten Zeit für falsch. Eine Bagatellgrenze einzuführen kann nicht die Lösung sein. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun, da die Überwachung völlig unspezifischer Kriterien für diese Bagatellgrenze erhebliche Mehrarbeit wäre. Wir appellieren an die BaFin: Entweder korrekte Überwachung des Verbotes oder Abschaffung! Die Branche braucht Rechtssicherheit.“

Quelle: AfW; Bild: © , Ernst Rose

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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