Provisionsdeckel ist klar verfassungswidrig

740px 535px

Die Bundesregierung muss ihr Vorhaben zur Einführung eines Provisionsdeckels unverzüglich stoppen. Der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung ist klar verfassungswidrig. Diese Ansicht vertreten jedenfalls die FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger und auch das Wirtschaftsforum der SPD.

Das Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, zeigt nach Ansicht der FDP-Politikerin eindeutig, dass die von der Bundesregierung geplante Preisobergrenze einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit darstellt.

Vorliegen verfassungslegitimer Gründe empirisch nicht belegbar

Die Bundesregierung hätte bereits eingestehen müssen, dass ihr keine detaillierten Informationen zur Ertragssituation der verschiedenen Versicherungsvermittlertypen vorlägen. Dies kritisiere auch Papier: Das Vorliegen verfassungslegitimer Gründe sei empirisch nicht belegbar und verstoße gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz.

Bettina Stark-Watzinger ist Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag. Seit 2017 gehört sie dem Bundestag an und vertritt den Wahlkreis 181 - Main-Taunus. Sie ist Generalsekretärin der hessischen FDP und Bundesvorstandsmitglied der Freien Demokraten.

Auch die SPD spricht sich gegen den Provisionsdeckel aus

Auch Das Wirtschaftsforum der SPD e.V. lehnt den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung ab: “Wir müssen die private Altersvorsorge vielmehr stärken und dafür sorgen, dass möglichst viele private Rentensparer flächendeckend erreicht und beraten werden“, sagt der Schatzmeister des Wirtschaftsforums der SPD e.V., Harald Christ. Eine Deckelung von Provisionen bewirke das Gegenteil. Hinzu kämen verfassungs- und europarechtliche Bedenken: „Die heute veröffentlichten Gutachten des Bundesverbands Finanzdienstleistung, des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (VOTUM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler sind eindeutig: Ein Provisionsdeckel würde gegen das Grundrecht auf Gewerbefreiheit verstoßen und zu Wettbewerbs- und Marktverzerrungen in Europa führen.“

Politisch gewünschte Maßnahmen mit dem LVRG bewährt

Die Höhe der Abschlussprovisionen unterliegt bereits einer indirekten Begrenzung, die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) weiter verschärft wurde. Nach Ansicht des Wirtschaftsforums haben sich die politisch gewünschten Maßnahmen mit dem LVRG bewährt, da der Rückgang der Abschlussprovisionen durch das LVRG bei 13 Prozent liegt und die kalkulierten Abschlusskosten branchenweit um 20 Prozent sowie die Vergütung der Vermittler um fünf Prozent zurückgegangen sind. Der LVRG-Evaluationsbericht biete nach Ansicht der SPD keine Grundlage dafür, dass aktuell steigende beziehungsweise erhöhte Provisionszahlungen in der Lebensversicherung zu beobachten seien.

Versicherungsmagazin berichtete bereits über die Position der Bundesregierung zu einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung.

Quellen: Steffen Stock, Wirtschaftsforum der SPD / Alexander Grieß

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Branche News