Reform der ZZR leistet wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit

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Die Berechnungsmethode der Zinszusatzreserve (ZZR) passte zuletzt nicht mehr ins aktuelle Zinsumfeld. Jetzt will das Bundesfinanzministerium die Formel ändern. Friedemann Lucius, Vorstand der Heubeck AG (im Bild), erläutert die zu erwartenden Effekte aus Sicht der betrieblichen Altersversorgung.

Welchen Zweck erfüllt die ZZR und welche Unternehmen sind dazu verpflichtet?
Die Zinszusatzreserve gibt es seit 2011. Sie wurde eingeführt, damit die Anbieter von Lebensversicherungen auch im Niedrigzinsumfeld dauerhaft ihre Verpflichtungen erfüllen können. Betroffen sind nicht nur Lebensversicherer, sondern die betriebliche Altersversorgung insgesamt, denn auch deregulierte Pensionskassen und Pensionsfonds, insoweit sie ihre Leistungen versicherungsförmig garantieren, sind dazu verpflichtet, ihre Deckungsrückstellungen durch die Zinszusatzreserve zu verstärken. Das Instrument hat sich grundsätzlich bewährt, denn es trägt dazu bei, dass die Versorgungseinrichtungen die Zinsgarantien erfüllen können, die die sie in den Leistungsversprechen gegenüber ihren Trägerunternehmen und deren Arbeitnehmern eingegangen sind.

Warum musste die Berechnungsmethode zur ZZR dann geändert werden?
Da der Rechnungszins, mit dem die Zinszusatzreserve ermittelt wird, stetig gesunken ist, mussten die betroffenen Versorgungseinrichtungen immer mehr Mittel für ihre Deckungsrückstellungen aufbringen. Viele Versorgungsträger konnten dies zunehmend nicht mehr aus ihren laufenden Erträgen finanzieren und mussten deshalb Bewertungsreserven auf ältere, entsprechend hochverzinste Rentenpapiere realisieren. Die frei werdenden Mittel können sie jedoch im aktuellen Zinsumfeld nur zu deutlich schlechteren Konditionen wieder anlegen.

Was zeichnet das neue Verfahren aus?
Zunächst einmal wird der Referenzzins für die ZZR weiterhin nach dem alten Mechanismus berechnet. Der Wert bemisst sich demnach wie bisher am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Neu hinzu kommt jetzt die so genannte Korridormethode, die von der Deutschen Aktuarvereinigung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht entwickelt wurde. Liegt der nach der bisherigen Methode ermittelte Referenzzins außerhalb eines gewissen Korridors, wird die Anpassung des Zinses auf die untere beziehungsweise obere Grenze des Korridors begrenzt. Der Korridor ist dabei nicht fixiert, sondern wird jedes Jahr ausgehend von den Vorjahreswerten neu ermittelt.

Was bringt die neue Berechnungsmethode den betroffenen Versorgungseinrichtungen?
Die Korridormethode ermöglicht einen gleichmäßigeren und deutlich gedämpften Aufbau der Zinszusatzreserve. Dadurch werden die betroffenen Versorgungseinrichtungen entlastet. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2018 die Zuführung zur Zinszusatzreserve auf circa ein Drittel bis ein Viertel des Aufwands nach dem alten Berechnungsansatz sinkt. Darüber hinaus verhindert das neue Verfahren, dass es aufgrund der Zehnjahres-Durchschnittsbildung im Fall eines Zinsanstiegs zu Nachlaufeffekten kommt; vielmehr verbleibt das Referenzniveau zunächst auf dem aktuell erreichten Stand, so dass die Zuführungen erst einmal nicht weiter ansteigen. Und schließlich sind die Versorgungseinrichtungen nicht mehr länger dazu gezwungen, hoch verzinste Wertpapiere zu verkaufen und zu niedrigen Zinsen wiederanzulegen.

Inwieweit profitieren die Versicherten von der neuen Methode?
Künftig sollten insbesondere jene Tarifgenerationen von der Entlastung profitieren, die derzeit keine Zinszusatzreserve bilden müssen, weil ihr Zinsversprechen unterhalb des Referenzniveaus liegt. Denn die Finanzierung der Zinszusatzreserve ging bei vielen Versorgungsträgern nicht nur zu Lasten der Bewertungsreserven, sondern auch zu Lasten der Überschussbeteiligung. Die Korridormethode trägt entscheidend dazu bei, dass die Überschüsse verursachungsgerecht zwischen den verschiedenen Tarifen verteilt werden. Somit leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit innerhalb des Versichertenkollektivs.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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