Reiseschutz der ERV jetzt auf bahn.de

In einem "Zug" die Bahnfahrt und den passenden Reiseschutz buchen: Bahnkunden können ab sofort direkt beim Ticketkauf auf bahn.de oder im Anschluss an die Buchung den Reiseschutz der hinzubuchen. Wer online einen der günstigen Spar- oder Spezialpreise erwirbt, erhält jetzt die Möglichkeit, eventuell anfallende Storno-Kosten seiner Bahnreise und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für eine abweichende Rückfahrt abzusichern.

Auch die Bahncard-Versicherung ist ab sofort online erhältlich. Wird ein Kunde zum Beispiel vor der Rückfahrt krank und kann nicht reisen, verfällt das günstige und im Voraus gebuchte Sparpreisticket. Muss der Bahnreisende dann nach überstandener Krankheit eine Normalpreis-Fahrkarte kaufen, erstattet die ERV die Kosten (abzüglich des Selbstbehalts). Die DB-Spar- und Spezialpreis-Versicherung ist ab fünf Euro erhältlich und kann online unter direkt beim Ticketkauf und für bis zu fünf Personen abgeschlossen werden.

Paket für Bahncard-Kunden
"Bereits jedes zweite Dauer-Spezial wird über bahn.de gekauft. Für unsere vielen Kunden möchten wir ein umfassendes Reisearrangement anbieten, zu dem auch der richtige Reiseschutz gehört", betont Mathias Hüske, Leiter Online- und Agenturvertrieb der DB Vertrieb GmbH. Bahncard-Inhaber erhalten das Versicherungspaket des Bahncard-Reiseschutzes zu einem Preis ab 16 Euro in der 2. Klasse. Es umfasst neben der DB-Spar- und Spezialpreis-Versicherung (zur BahnCard 25) auch einen 24-Stunden-Notfall-Service.

"Kann ein Bahnreisender bei Zugausfall oder aufgrund von Verspätung erst am nächsten Tag weiterreisen, übernimmt die ERV Kosten bis zu 250 Euro für Transfer und/oder Übernachtung", erklärt Hans Stadler, Bereichsleiter Vertrieb Touristik des Unternehmens. Sollte die Bahncard verloren gehen, erstatte der Versicherer etwaige Kosten für die Ausstellung einer Ersatzkarte. Darüber hinaus sind in dem Bahncard-Reiseschutz eine Reiseunfall-Versicherung, ein Fahrrad-Schutz sowie eine Reisegepäck-Versicherung enthalten. Letztere deckt zum Beispiel bei Gepäckverlust oder –beschädigung einen Schaden von bis zu 1.000 Euro ab.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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