Renoviert endlich die Gebührenordnung!

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In seinem Tätigkeitsbericht 2018 plädiert Heinz Lanfermann, Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dafür, die überalterte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) endlich zu modernisieren.

Von den 5.385 Beschwerden in der Krankheitskostenvollversicherung, die dem Ombudsmann zugingen, betrafen 698 (13 Prozent) Gebührenstreitigkeiten. Ein "Ärgernis", so Lanfermann in seinem Bericht. Das Verhältnis zwischen Versicherten und Versicherer werde belastet, weil Leistungserbringer Forderungen für berechtigt hielten, die der Versicherer als unbegründet oder überzogen ablehne. Die Versicherten stünden in dem Konflikt zwischen den Fronten. Sowohl Ärzte, Patienten, Versicherer, Gerichte als auch der Ombudsmann würden es den Verantwortlichen danken, wenn die GOÄ endlich renoviert würde.

Viele Beschwerden in den letzten Tagen des Jahres

Insgesamt ist es im vergangenen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren zu einem Anstieg 7.348 Anfragen und Schlichtungsanträgen gekommen (2016: 6.084, 2017:6.708).

Zu dem Anstieg haben in großem Maße Beschwerden gegen Beitragsanpassungen beigetragen. Hier habe sich deutlich die "öffentlichkeitswirksam begleiteten Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof" über die Unabhängigkeit des Treuhänders beigetragen. Insgesamt gingen 1.504 Beschwerden zu diesem Thema in der Vollversicherung ein (+ 22,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Allein in den letzten zehn Tagen des Jahre 2018 seien 1.177 Anträge hierzu bei ihm eingegangen, berichtet Lanfermann.

Insgesamt sei die Beschwerdequote von weit unter 0,02 Prozent, bezogen auf mehr als 40 Millionen Verträge, äußerst gering. Es bestehe nach wie vor eine sehr hohe Zufriedenheit der Kunden mit ihrer privaten Krankenversicherung, so der Ombudsmann.

Autor(en): Versicherungsmagagzin

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