Rente mit 67: Altersarmut bei Frauen so noch wahrscheinlicher

Mitte November will die Bundesregierung ihren Prüfbericht zur Rente mit 67 vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass dieser eine deutlich verbesserte Arbeitsmarktlage älterer Beschäftigter konstatiert, so dass der geplanten schrittweisen Verlängerung der Lebensarbeitszeit nichts mehr im Wege steht. So eine Einschätzung des Bundesverbandes unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF).

„Als unabhängige Finanzdienstleisterinnen, die seit vielen Jahren vor allem Frauen zu ihrer persönlichen Altersversorgung beraten, müssen wir einer solchen Einschätzung entschieden widersprechen. Wir kennen die Beschäftigungsprofile von Frauen und wir wissen, dass unter den heutigen und für die nähere Zukunft absehbaren Bedingungen die Einführung der Rente mit 67 für viele Frauen die programmierte Altersarmut verschärfen wird“, so Heide Härtel-Herrmann vom BuF.

Enormer Anstieg von Teilzeitarbeit und Minijobs
Bislang fehle einem großen Teil der Frauen in Deutschland eine kontinuierliche Erwerbsbiografie mit ausreichender Entlohnung, die die Voraussetzung für eine existenzsichernde Altersrente sei, so die Finanzexpertinnen weiter. Zwar seien immer mehr Frauen erwerbstätig, doch laut amtlicher Statistik gingen die pro Kopf geleisteten Arbeitsstunden zurück.

Seit den 1990er Jahren werde die Gesamtzahl der von Frauen geleisteten Arbeitsstunden durch den enormen Anstieg von Teilzeitarbeit und Minijobs auf immer mehr Frauen aufgeteilt. 90 Prozent aller Minijobberinnen bezögen Niedriglöhne. Die damit einhergehende Kluft zwischen Männer- und Frauengehältern läge seit langem deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die steigende Beschäftigungsquote von Frauen verbessere deshalb keineswegs ihre Situation im Rentenalter.

Erhebliche Defizite erst bei genauerer Betrachtung erkennbar
Auch über die zunehmende Erwerbsquote älterer Beschäftigter könne man sich nur auf den ersten Blick freuen. Die optimistisch stimmenden Durchschnittswerte für Personen im Alter von 60 bis 64 oder gar 55 bis 64 Jahren verdeckten erhebliche Defizite, die erst bei genauerer Betrachtung erkennbar wären: Während 2009 beispielsweise in der Gruppe der 60-Jährigen noch 25 Prozent der Frauen einer Beschäftigung nachgingen, seien es bei der hier entscheidenden Altersgruppe der 63- und 64-Jährigen lediglich 14,5 Prozent gewesen.

Von den Frauen, die 2008 erstmals eine Altersrente bezogen hätten, wären ganze vier Prozent zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen. Unter solchen Voraussetzungen das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erhöhen bedeutet nichts anderes als eine unverantwortliche Rentenkürzung, so der BuF.

Mangelndes Angebot an Kleinkindbetreuung und Ganztagsschulen
Folglich lautet die Forderung der Finanzexpertinnen: Sowohl aus renten- und sozialpolitischer als auch aus gleichstellungspolitischer Sicht wäre es vielmehr dringend notwendig, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Frauen mit Kindern ein ausreichendes Angebot an Kleinkindbetreuung sowie Ganztagsschulen und damit bessere Chancen erhielten - ohne jahrelange Erwerbsunterbrechungen ihre berufliche Entwicklung fortzusetzen.

Quelle: BuF

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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