Richtig versichert auf See

Wer für seinen Urlaub eine Passage auf einer Fähre gebucht hat, dem empfiehlt der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) die Lektüre der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reederei oder des Reiseveranstalters. Denn je nach Schifffahrtsgesellschaft können die hier verankerten Regelungen sehr unterschiedlich ausfallen – insbesondere, wenn es um die Haftung für Schäden geht, die auf See entstehen. Doch so manches Missgeschick könnte bereits durch bestehende Versicherungsverträge abgedeckt sein.

Wird die Fährpassage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebucht, so liegen die Haftungshöchstgrenze im Rahmen des Athener Übereinkommens bei 55.000 Euro, wenn sich ein Passagier auf See verletzt oder gar stirbt. Bei Verlust von Kabinengepäck gibt es nur bis zu 1.000 Euro. Allerdings haben nur wenige Länder die Konvention ratifiziert. So könne es sein, dass in manchen Geschäftsbedingungen die Haftung sogar komplett ausgeschlossen ist.

Zwar schwebe man auch dann nicht im rechtslosen Raum, so der ADAC. Aber je weiter Abfahrts- und Zielhafen von Deutschland entfernt liegen, umso ungünstiger werde meist das jeweilige gültige Haftungsrecht. Ausnahme: Die Buchung erfolgte im Deutschland oder bei einer ausländischen, jedoch in Deutschland offiziell vertretenen Reederei.

Absicherung durch private Verträge
Wer sich nicht auf die gesetzlich geregelten Schadenersatzsummen verlassen will, dem stehen laut ADAC verschiedene Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung. So können Risiken durch eine Reiseunfall-, Kranken-, Kasko-, Reisegepäck- und/oder Seetransportversicherungen vom Reisenden selbst abgedeckt werden. Daher rät der Club, vor Reiseantritt bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen. So gebe es bereits in vielen Haushalten eine allgemeine Unfallversicherung. Auch ein privater Auslandskrankenschutz sei schon preiswert zu bekommen.

Bei teuren Wohnmobilen oder neueren Fahrzeugen springe meist die Vollkasko ein, etwa wenn das Auto bei starkem Seegang beschädigt wird. Eine Teilkaskoversicherung decke beispielsweise Überschwemmungs- und Sturmschäden ab. Aber Vorsicht: Nicht immer trete die Teil- oder Vollkaskoversicherung bei Fährschiffschäden ein. Probleme kann es zum Beispiel geben, wenn die Reise nach Nordafrika geht. Deshalb immer zuvor die Versicherungsbedingungen lesen und im Notfall gesondert absichern.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des .

Foto: Pixelio/Campomalo

Autor(en): Versicherungsmagazin

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