Rürup oder Riester? Die meisten Verbraucher kennen die Unterschiede nicht

Auch Jahre nach Einführung der staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen herrscht noch Unwissenheit und zum Teil sogar Ablehnung auf Seiten der Verbraucher, was Rürup oder Riester-Rente angeht.

Das hat eine Umfrage von Forsa im Auftrag der Condor Versicherungsgruppe ergeben. Im Fokus der Umfrage standen Selbständige, die ihren Ruhestand ausschließlich eigenverantwortlich absichern müssen, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Doch genau diese wissen laut Umfrage überdurchschnittlich häufig nicht, welche Vorsorge sich am besten für sie eignet und welche steuerlichen Vorteile sie nutzen können.

Fast 80 Prozent der Befragten können nicht erklären, wodurch sich Riester- und Rürup-Rente (Basis-Rente) voneinander unterscheiden. 60 Prozent der beruflich Selbständigen wissen nicht einmal, ob eine Riester-Rente oder eine Basis-Rente für sie persönlich sinnvoller wäre. Dabei haben 20 Prozent recht mit ihrer Meinung, dass Selbständige eine Basis-Rente abschließen sollten. 16 Prozent hingegen geben der Riester-Rente den Vorzug, obwohl sich diese fast ausschließlich an Angestellte richtet. Sechs Prozent sehen beide Vorsorgeformen vermeintlich als gleich gut geeignet an.

Dass in 2008 bereits 66 Prozent der Beiträge für eine Basis-Rente steuerlich abzugsfähig sind - dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 der Höchstbetrag von 100 Prozent erreicht ist -, wissen fast 80 Prozent der Selbständigen nicht. Sie fühlen sich überhaupt nicht oder eher schlecht über die steuerlichen Vorteile informiert. Nur 13 Prozent meinen, eher gut informiert zu sein. Lediglich acht Prozent der Befragten wissen über die Vorteile der Basis-Rente Bescheid.

Viele Verbraucher haben Angst, bei einer Basis-Rente stark in ein gesetzliches Auflagenkorsett gezwängt zu werden, dabei verknüpft diese Art von Vorsorge die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene Sicherheit der lebenslangen Rente mit großer Spar- und Anlageflexibilität. So ist die Basis-Rente weder verpfändbar, noch wird das angesparte Kapital auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Der Verbraucher hat viele Optionen, die Vorsorge individuell an seine Lebensumstände anzupassen, und ist zudem frei bei der Auswahl der Anlage.

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Autor(en): Versicherungsmagazin

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