Rürup-Verträge des Deutschen Rings abgemahnt

Der Deutsche Ring hat gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich der Versicherer, künftig die für Kunden nachteiligen Klauseln zur Beitragsfreistellung bei den so genannten Rürup-Verträgen nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. Rürup-Verträge werden vor allem von Selbstständigen zur Altersvorsorge abgeschlossen.

Die vom Versicherer verwendete Klausel lautete: „Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht der gemäß Ziffer … ermittelte Wert nicht den Mindestbeitrag von 2.500 Euro, so ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich und der Vertrag erlischt.“ Das heißt: Hat ein junger Selbstständiger einen Rürup-Vertrag für die Altersvorsorge abgeschlossen und schon einige Tausend Euro eingezahlt, gerät er dann in finanzielle Schwierigkeiten und kann seine Beiträge einige Zeit nicht mehr aufbringen, so kann es passieren, dass das gesamte Ersparte weg ist.

Riskanter Vertrag
„Diese Klausel widerspricht dem Bemühen gerade junger Selbstständiger, die im Vertrauen auf eine steuerliche Förderung ihrer Altersvorsorge einen Vertrag abschließen, der in Wahrheit riskant ist“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Gerade bei Existenzgründern könne es leicht passieren, dass die Beitragszahlung eine Weile ins Stocken gerate. Wer einen Rürup-Vertrag bereits kündigen musste und Geld verloren hat, sollte seinen Fall der Verbraucherzentrale vortragen. Die Verbraucherschützer wollen auch die entsprechenden Klauseln der anderen Versicherer näher unter die Lupe nehmen.

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Autor(en): Susanne Niemann

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