Sachverständige bewerten neuen Insolvenzschutz für Langzeitarbeitskonten in großen Teilen positiv

Die Pläne der Bundesregierung, Langzeitarbeitskonten durch einen neu gestalteten Insolvenzschutz besser abzusichern, stoßen bei Experten auf Zustimmung. Wie die Bundesregierung aktuell mitteilt, gebe es aber Uneinigkeit bei Detailfragen.

In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch habe demnach die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur enthaltenen Maßnahmen begrüßt. Teilgenommen haben unter anderem Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften sowie aus dem Bereich Investment und Asset Management.

In Langzeitkonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Dieses kann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit wie einen früheren Renteneintritt, Weiterbildungen oder ein "Sabbatjahr", verwendet werden.

Keine Einigkeit bei der Beschränkung der Anlagemöglichkeiten
Über die Pläne, künftig nur noch 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds anlegen zu können, gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen. Wenn man eine solche Beschränkung einführe, müsse man auch an eine Übergangsfrist denken, da sonst möglicherweise Anlagen ab dem 1. Januar 2009 aufgelöst werden müssten, so eine der Forderungen. Zudem würden die geplanten Anlagebeschränkungen die Attraktivität von Langzeitarbeitskonten für die Arbeitgeber nicht erhöhen, lautete ein anderer Einwand. Gerade für langfristige Konten sei eine höhere Grenze sinnvoll, da Anlageoptionen sonst zu starken Beschränkungen unterlegen seien. Andere Stimmen bezeichneten die Beschränkungen hingegen als "sinnvoll". Der Grund: Schließlich müsse der Sicherungsgedanke im Vordergrund stehen, da es nicht um eine Geldanlage gehe.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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