Sanierung in der Insolvenz stärken

Der Kreditversicherer Atradius begrüßt die vom Bundesjustizministeriumvorgeschlagenen Änderungen der Insolvenzordnung. "Sie führen in dierichtige Richtung und erleichtern die Sanierung eines insolventen Unternehmens", sagt Dr. Wencke Mull, Abteilungsdirektorin Special Risk Management des Versicherers. Bei einer Sanierung würde insbesondere das Instrument Insolvenzplanverfahren dazu führen, dass mehr Unternehmen erhalten, mehr Arbeitsplätze gesichert und die Gläubiger geringere Verluste erleiden würden. 2008 gab es in Deutschland etwa 30.000 Insolvenzverfahren, aber nur knapp 280 Anträge auf ein Insolvenzplanverfahren.


Bei der Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren bleibt das Unternehmen als Rechtsträger grundsätzlich erhalten und die Geschäftsführung in der Regel zunächst im Amt. Dem Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter vorschlagen und ausarbeiten kann,müssen alle Gläubigergruppen, die Gesellschafter und das Amtsgericht zustimmen. Die Beteiligten erhalten mit dem Insolvenzplan die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung der Vermögenswerte des Unternehmens abzuweichen und einvernehmlich unter Wahrung ihrer jeweiligen Interessen das schuldnerische Unternehmen als solches zu erhalten und zu sanieren. Bis dato sei das Planverfahren häufig bei größeren spektakulären Insolvenzfällen wie Kirch Media oder aktuell Arcandor angewandt worden. „Das Planverfahren muss aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv gemacht werden, um sie zu sanieren und zu entschulden“, so die Juristin, die bei Atradius Insolvenzfälle aktiv begleitet


Bisher kein merklicher Anreiz für Insolvenzplanverfahren
Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Insolvenzverwalter selbst. Sie müssen sich nichtnur mit Insolvenzen auskennen, sondern unternehmerisch denken und handeln können.Insolvenzverwalter gehen dabei regelmäßig hohe Risiken ein, denn sie haften persönlich für das von ihnen verwaltete Unternehmen. „Ihre Vergütung für die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens unterscheidet sich jedoch bisher nicht merklich vom Entgelt für die Abwicklung eines Unternehmens“, stellt Mull fest und regt ein Anreizsystem an, dass ein Planverfahren für qualifizierte Insolvenzverwalter auch finanziell attraktiv macht. Die Gläubiger würden davon ebenfalls profitieren.

Laut einer Erhebung des Instituts fürMittelstandsforschung Bonn aus 2006 würde es für sie eine Befriedigungsquote vondurchschnittlich 20 Prozent geben - gegenüber einer Quote von gerade einmal sechsProzent bei der Liquidation.

Die im aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehene Vereinfachung des Verfahrens gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sei daher entscheidend. Das derzeit im Entwurf vorgesehene Prozedere für die Auswahl des Verwalters erscheint Mull jedoch noch nicht ausgereift. Zwar könnte die vorgeschlagene Bündelung von Zuständigkeiten bei überörtlichen Gerichten dazu beitragen, die Sanierungsmöglichkeiten insolventer Unternehmen zu erhöhen. Mull kritisiert aber, dass der aktuelle Entwurf vorsieht, erstmals auch vor der Insolvenz vom Unternehmen beauftragte und bezahlte Personen als Insolvenzverwalter zuzulassen. Ob diese Personen dann die notwendige Neutralität gegenüber allen Gläubigern wahren könnten, sei zweifelhaft.

Quelle: Atradius

Bild: © Dieter Schütz/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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