Schadenmanagement: Klage gegen Allianz abgewiesen

Die Allianz hat im Streit um ein legales Schadenmanagement einen Etappensieg errungen. Eine Klage wegen Wettbewerbsverstoß gegen das "Fair-Play-Konzept" hat das Landgericht München I (Az.: 17 HK O19193/11) nun abgewiesen.

Nach Meinung des Klägers, Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), werden durch „Fair-Play“ die Rechte von Anwälten beschnitten. Sie und Kfz-Gutachter würden systematisch aus der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen heraus gedrängt.

Versicherer sieht dich durch Urteil bestätigt
Das "Fair-Play-Konzept" sieht eine "direkte Abwicklung" mit der Allianz über eine der 4.800 teilnehmenden Werkstätten vor. "Es handelt es sich um ein Konzept, das die Kommunikationswege zwischen der Reparaturwerkstatt und dem Versicherer vereinfacht und Standards für die Reparatur festlegt", erläutert Allianz-Sprecherin Claudia Herrmann. Der Versicherer sieht sich durch das Urteil des Landgerichts München I darin bestätigt, dass im Interesse der Kunden und Geschädigten ein ausgewogenes Konzept für eine reibungslose Schadenabwicklung angeboten werde.
Herrmann: "Im Übrigen zeigt unsere Schadenstatistik, dass es nach Einführung von Fairplay durchschnittlich nicht weniger Kfz-Schadenfälle mit Rechtsanwaltsberatung gegeben hat, als davor." Die Abwicklung per Fair-Play sei im Vergleich zur herkömmlichen Schadenregulierung deutlich schneller.

Anwalt: Geschädigte droht Benachteiligung
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht will zum Urteil erst Stellung beziehen, wenn die Begründung vorliegt. "Wir werden dann entscheiden, ob wir in Berufung gehen", so Elsner. Der Jurist verwies jedoch darauf, dass nach seiner Meinung das Konzept für Geschädigte auf keinen Fall "fair" sei. Von ihnen klage aber keiner. Es sei fraglich, ob die Geschädigten tatsächlich immer wahrheitsgemäß davon unterrichtet würden, dass beispielsweise die Schadenhöhe vom Versicherer bestimmt werde.

Hochwertige Reparatur nach Herstellervorgabe
Hierfür sei nach Meinung Elsners eine schriftliche Einwilligung des Geschädigten notwendig. Die Allianz verweist darauf, dass die Teilnahme an Fair-Play für den Kunden immer freiwillig ist. Der Geschädigte erhalte eine hochwertige Reparatur nach Herstellervorgabe unter Verwendung von Originalteilen. Berechtigte Ansprüche würden ihm dabei nicht verloren gehen.

Allianz-Angebot ist freiwillig
"Fair-Play darf nicht mit der vertraglichen Werkstattbindung anderer Versicherer verwechselt werden", so Herrmann. Stark rabattierte Werkstattbindungs-Tarife bieten mittlerweile die meisten Kfz-Versicherer an. Damit verpflichtet sich der Autofahrer im Voraus, nach Kaskoschäden sein Fahrzeug nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Mit diesen Werkstätten haben die Assekuranzen günstige Sonderkonditionen vereinbart.
Das Konzept "Fair-Play" der Allianz kann hingegen sowohl bei Kasko- also auch für Haftpflichtschäden genutzt werden. Es ist mit dem freiwilligen Schadenmanagement anderer Versicherer vergleichbar. Dabei bieten die Versicherer ebenfalls an, sich im Schadenfall um alles zu kümmern. Auch diese Art des Schadensmanagement wird von Verkehrsanwälten kritisiert.

Rücksicht auf Autohändler
Partnerwerkstätten mit günstigeren Konditionen kann die Allianz aber nicht aufbieten, weil sie eng mit den Kfz-Herstellern kooperiert und daher auf die Autohäuser Rücksicht nehmen muss. Kostenvorteile kann der Versicherer so nur deutlich schwerer generieren. Für Allianz-Kunden- oder Geschädigte bleibt somit bei der Nutzung des Fair-Play-Service höchstens ein Zeitvorteil.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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