Schutz gegen höhere Gewalt - Konzept auch für Maklerkooperation

Sollte noch einmal Vulkanasche den europäischen Flugverkehr lahmlegen, gibt es künftig Versicherungsschutz. Das gilt dann, wenn dadurch Maschinen oder Materialien eine Baustelle nicht rechtzeitig erreichen und der Bauherr wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung eine Vertragsstrafe zahlen muss.

Damit wird erstmals, wenn auch nur bezogen auf Vertragsstrafen, die Unterbrechung einer Lieferkette aufgrund von höherer Gewalt abgesichert. Bisher galten solche Schäden als unversicherbar. So zahlen beispielsweise Transportunterbrechungsversicherungen bisher bei Fällen höherer Gewalt keinen Cent, wenn fehlendes Material zu einem Baustopp führt.

Der neue Höhere-Gewaltschutz gegen Vertragsstrafen kommt vom internationalen Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener. Das Besondere an dem Deckungskonzept: Geleistet wird immer, egal aus welchem Grund die Vertragsstrafe fällig wird – solange nicht ein im Versicherungsvertrag ausdrücklich genannter Ausschlusstatbestand vorliegt.

Hier soll es nach Aussage des Maklers nur wenige Ausschlüsse - wie Krieg oder ein Terroranschlag - geben. „Grundsätzlich besteht für andere Versicherungsmakler die Möglichkeit, unser Deckungskonzept in Kooperation mit zu nutzen“, erläutert auf Anfrage Pressesprecher Volker Bitzer. Natürlich müsste jeweils eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Die Deckungskapazität dürfte ausreichend sein. Pro Projekt können 100 Millionen Dollar, also derzeit rund 74 Millionen Euro, abgesichert werden.

Bild: © Slawomir Podskrob,

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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