Selbstständige müssen sich beim Krankengeld entscheiden

Zum 1. August müssen bundesweit über 1,2 Millionen freiwillig versicherte Selbstständige ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln.

Nach einer aktuellen Gesetzesänderung müssen sich die betroffenen Versicherten entscheiden, ob sie jetzt die wieder mögliche Rückkehr zum gesetzlichen Anspruch nutzen, einen Wahltarif abschließen oder eine Kombination wählen. „Wer nichts macht, verliert seinen bisherigen Krankengeld-Anspruch und hat dann gar keine Absicherung, da alle alten Verträge kraft Gesetzes zum 31. Juli 2009 enden“ , erklärt DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz.

Geld gibt es erst ab der 7. Krankheitswoche
Seit Einführung des Gesundheitsfonds zu Jahresbeginn kamen Selbstständige und Freiberufler nicht mehr automatisch in den Genuss von Krankengeld. Stattdessen gab es bei den Krankenkassen spezielle Zusatzversicherungen, die aber vor allem für ältere Versicherte oft sehr teuer waren. Deshalb sind Alters-Staffelungen bei den so genannten Wahltarifen in Zukunft auch untersagt.

Das gesetzliche Krankengeld wird allerdings nicht ab dem ersten Krankheitstag gezahlt, sondern - wie bei Arbeitnehmern - erst ab der siebten Krankheitswoche. Dies stößt bei Selbstständigen und Freiberuflern auf Kritik, weil sie im Gegensatz zu Festangestellten keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen haben.Quellen: DAK, VdK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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