Service-Portal bietet umfassende Informationen zu Pflege und Pflegeleistungen

Unter erhalten Internet-Nutzer eine Übersicht über das gesamte Thema Pflege und darüber hinaus auch über die Inhalte des Familienleistungsgesetzes. Dieses trat zum 1. Januar 2009 in Kraft und soll nach dem Willen der Bundesregierung die Situation von Familien und privaten Haushalten verbessern.

Das neue Gesetz sieht unter anderem die erleichterte steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen und Pflegeleistungen vor. In den aktualisierten und erweiterten Kapiteln "Hilfe- und Pflegebedürftigkeit" sowie "Pflege" finden Beschäftigte und Arbeitgeber alle Infos rund um das Thema Pflege und deren Finanzierung sowie zum neuen Familienleistungsgesetz. "Wer Fragen zum Thema hat, bekommt die Antworten direkt und übersichtlich auf unserem Portal", erklärt Brigitte Thoma von der PME Familienservice, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Portal betreut.

Das Serviceportal organisiert am 3. März außerdem einen Telefonvortrag, in dem die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für Pflege vorgestellt werden. Im Detail geht es dabei um ambulante Betreuungsleistungen, die steuerliche Behandlung von Pflegegeld und die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Referent ist der Berliner Steuerberater Lothar Winkel. Die Anmeldung ist möglich. Interessierte haben im Anschluss die Möglichkeit, Fragen an den Experten zu stellen.

Hintergrund
Das Portal "Mittelstand und Familie" ist Bestandteil des Projekts "Balance von Familie und Arbeitswelt", das die Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchführt. Gefördert wird das Portal aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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