Steuer-ID auf dem Weg

Um das bürokratische und oft langwierige Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik zu vereinfachen, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) derzeit jedem Bürger in Deutschland eine eigene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID oder TIN für Tax Indentification Number). Damit ist das Bundesfinanzministerium dem Vorbild vieler Nachbarstaaten in der Europäischen Union gefolgt, die zum Teil schon seit Jahren mit diesem System arbeiten.

Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Aus Datenschutzgründen ist sie auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt, betont das BZSt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten sei "in keiner Weise zulässig". So erhält jeder Steuerpflichtige – vom Neugeborenen bis zum Rentner – eine Nummer, die ihn sein ganzes Leben begleitet. Da die Steuer-ID nur für so genannte natürliche Personen gedacht ist, bekommen Selbstständige und Freiberufler noch eine zweite Nummer, die Wirtschafts-Indetifikationsnummer.

Mitteilungsschreiben gehen seit Anfang August raus
Bis zum 31. Dezember 2008 soll jeder der über 80 Millionen Einwohner in Deutschland das Schreiben mit seiner persönlichen Steuer-ID erhalten. Die Mitteilungen werden bereits seit dem 1. August verschickt. Darin werden auch die gespeicherten Eckdaten aufgeführt. Das sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. Diese Daten sollen eine korrekte Zuordnung ermöglichen, so das BZSt. Dabei lasse die Zahlenkombination aus elf Ziffern aber keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen zu, heißt es weiter.

Wer also künftig Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden abgibt, muss das mit der neuen Nummer tun. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, könne dies auch vorher geschehen.

Finanzielle Konsequenzen für den Bürger
Die Steuerexperten der teilen mit, dass sich für finanzielle Auslandsaktivitäten der Bürger durch die Steuer-ID Konsequenzen ergeben können. Das BZSt sei für die Kontrolle aller Kontenabrufe zuständig und erhalte von den Banken auf Informationen über Freistellungsaufträge. Finanzämter und Sozialbehörden hätten damit nun Zugriff auf diese Daten.

Zudem solle die Vergabe der Nummer an Neugeborene verhindern, dass Eltern einen Teil ihres Vermögens auf den minderjährigen Nachwuchs übertragen und für diese dann Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen zur Vermeidung der Zinsabschlags- bzw. Abgeltungssteuer, so die Arag weiter.

Rentner aufgepasst
Auch Senioren sollten nun Augen und Ohren aufhalten: Seit 2005 müssten alle Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen die ausgezahlten Beträge an den Fiskus melden. Mit der Steuer-ID seien die Finanzbehörde nun in der Lage, noch nicht erfasste steuerpflichtige Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern, so die Arag. Es drohten Nachzahlungen oder die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Hintergrund
Weitere Informationen zur Steuer-ID gibt es im Internet unter
. Weiterführende Fragen beantwortet das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 - 437 83 837.

Foto: Pixelio

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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