Streit um Gutachten: ITA erzielt juristischen Erfolg

Im Streit um ein Gutachten für das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) einen Teilsieg errungen. Die per Pressemitteilung und Antwortkatalog zum Gutachten verbreitete Kritik, hat der Bund der Versicherten (BdV) jetzt von seiner Homepage entfernt und will die Vorwürfe bis zum Schluss einer eigenen juristischen Prüfung nicht mehr erheben. Laut dem ITA sind die vom BdV erhobenen Vorwürfe "unsachlich und falsch". Das Institut hat dem BdV jetzt die Möglichkeit eingeräumt, die falschen Behauptungen richtigzustellen.

Unter der Überschrift "BdV befürchtet fehlende Unabhängigkeit des Forschungsinstituts" hatte der Vorstand des BdV, Axel Kleinlein, der Einrichtung Parteilichkeit und Unwissenschaftlichkeit vorgeworfen ()."Das ITA ist in mehrfacher Hinsicht nicht unabhängig", so Axel Kleinlein. Laut BdV habe der ITA Geschäftsführer, Mark Ortmann, sich regelmäßig gemeinsam mit der Versicherungsbranche für den Ausweis von "Effektivkosten" stark gemacht. Dieser Art des Kostenausweises bei geförderten Produkten der Altersvorsorge könnten nach Meinung des BdV den Verbraucher in die Irre führen.

Kostenanalyse bis Frühjahr 2014
Das ITA wurde im August 2013 vom BMF im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit der Studie "Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge" beauftragt. Grund: Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes, das vor allem eine Reform der Riester-Rente vorsieht, sollen die Kosten staatliche geförderter Produkte begrenzt werden. Da empirische Daten fehlen, wurde das ITA damit beauftragt durch ein Gutachten diese zu beschaffen und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestag zuzuleiten. Das Gutachten, dessen Kosten das BMF nicht veröffentlichen will, soll bis März 2014 fertiggestellt werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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