Thomas Cook-Pleite: Zurich gibt volle Kostenzusage

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Deutsche Urlauber, die von der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook betroffen sind, werden von der Zurich Versicherung entschädigt. Das gilt auch für alle Kunden, die eine Reise bereits angetreten haben und nun Probleme mit der Bezahlung des Hotels oder des Rückfluges haben. "Über die volle Kostenübernahme haben wir die Reisenden per SMS bereits informiert", sagte Zurich Pressesprecher Bernd Engelien. Kein deutscher Urlauber müsse daher nun in Panik verfallen. Die Organisation der Rückreise werde weiterhin von Thomas Cook zentral organisiert.

Auch Veranstaltermarken abgesichert

Versichert sind zudem Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen. Der Versicherungsfall sei eingetreten, weil nach der britischen Thomas Cook nun auch die deutsche Tochter Insolvenz angemeldet hat. Mitversichert sind alle Veranstaltermarken des Reiseveranstalters, also beispielsweise auch Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin oder Bucher. Der Versicherungsschutz wird über so genannte Reiseversicherungsscheine nachgewiesen.

Schutz nur für Pauschalreisen

Grundsätzlich gilt eine Absicherung für gebuchte Pauschalreisen. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten, wie Transport und Unterkunft. Nicht versichert sind Einzelleistungen, wenn also nur ein Flug oder nur ein Hotel gebucht wurde. Insgesamt steht eine Summe von 110 Millionen Euro für Kunden der deutschen Thomas Cook zur Verfügung.

Sollte diese Summe nicht ausreichen, um alle Reisende zu entschädigen, wird es nur eine anteilige Erstattung geben. Betroffen sind schätzungsweise über 140.000 deutsche Urlauber, die eine Reise schon angetreten haben. Über 20.000 deutschen Touristen wurde ein Abreisestopp mitgeteilt.

Klassische Reiseversicherungen helfen nicht

Private Reiseversicherungen helfen hingegen nicht weiter. "Reisende, die ihren Urlaub nun nicht mehr antreten können, sollten bei ihrer Reiseversicherung fragen, ob die Prämien nicht kulanterweise zurückerstattet werden können", sagt Sascha Stock vom Versicherungsmakler Dr-Walter GmbH, der Experte für Reiseversicherungen ist.

Tatsächlich bestätigen Hanse Merkur und Ergo, dass die Policen für Thomas-Cook-Reisen kostenlos storniert werden können, wenn die Reise wegen der Insolvenz nicht angetreten werden kann. "Das sind aber keine Kulanzleistungen, sondern ist in den Bedingungen geregelt", sagt eine Sprecherin der Ergo. So gibt es laut Hanse Merkur bei Reiseversicherungen einen anteiligen Anspruch auf Rückerstattung von Prämien, die nicht im Risiko standen. Für Auslandskrankenversicherung oder Gepäckversicherung gibt es daher die volle Prämie zurück. Wird die Reise auf einen anderen Reiseveranstalter umgebucht, bestehe für die umgebuchte Reise Versicherungsschutz, sofern Tarif und Reisezeitraum gleichbleiben. Einen Anspruch auf Rückerstattung gibt es nicht. Auch eine Entschädigung ist aus klassischen Reiseversicherungen nicht möglich. "Mir ist keine Police bekannt, die Insolvenz als Rücktritts- oder Abbruchgrund versichert", so Stock. Ein solcher Grund wäre schwer fassbar.

Auch Kreditversicherer sind betroffen

Involviert sind in die Pleite des Reiseveranstalters auch die Kreditversicherer. Sie schützen Lieferanten gegen den Ausfall ihrer offenen Forderungen, falls der Abnehmer pleite ist. Bei einem Reiseveranstalter würde die Kreditversicherung beispielsweise die Forderungen von Treibstofflieferanten ersetzen, wenn diese eine Warenkreditpolice abgeschlossen haben. "Hat dieser Abnehmer eine Rechnung auch nach dem vertraglich vereinbarten maximalen Verlängerungszeitraum nicht bezahlt - zum Beispiel zwei Monate nach Ablauf des Zahlungsziels - kontaktieren Lieferanten und Dienstleister in der Regel den Kreditversicherer und machen eine Nichtzahlungsmeldung", erläutert Atradius Experte Thomas Langen.

Erfüllt der Lieferant die Obliegenheiten - hierzu zählen unter anderem die rechtzeitige Nichtzahlungsmeldung beim Kreditversicherer oder dass die Forderung rechtlich nicht bestritten wird - tritt der Versicherungsfall durch die Insolvenz des Abnehmers ein. Bei der Erstattung gilt in der Regel eine Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent. "Zu einem möglichen oder tatsächlichen Engagement" bei Thomas Cook wollten sich die Kreditversicherer Atradius, Coface und Euler Hermes nicht äußern.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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