Unschöne Schadenbilanz von E-Scootern

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Die Schadenbilanz von E-Scootern ist mit derjenigen von Mofas und Mopeds vergleichbar. Das hat eine erste Auswertung der deutschen Versicherer ergeben.

Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadenbilanz vorgelegt. „2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro.“ Daraus lässt sich schlussfolgern, dass E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz wie Mofas und Mopeds aufweisen.

E-Scooter auf Gehwegen gefährden Fußgänger

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, ist Asmussen überzeugt. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen, denn E-Scooter seien keine Spielzeuge und konkretisiert: „Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“

E-Scooter Schadenbilanz

Eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss

E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht. Folglich muss für jeden Scooter eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

 

Blaue Schilder werden ab März ungültig

Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Quelle: GDV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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