Unter der groben Lupe: Ascore Komposit-Scoring "Privat-Rechtsschutz"

740px 535px

Im Ascore Komposit-Scoring 2018 wurden 33 Privat-Rechtsschutz-Tarife und deren Leistungsmerkmale "wieder ganz genau unter die Lupe genommen", heißt es in einem Newsletter der Ascore Das Scoring GmbH.

Zur grundsätzlichen Bewertung erläutert das Unternehmen: 2Es sind keine komplexen mathematischen Verfahren hinterlegt, die Vergabe der Punkte erfolgt nach einem einfachen System: des Punktbewertungsverfahrens. Jedem Kriterium wird ein Score, also ein Punkt, zugewiesen. Alle Kriterien werden im Vergleich zu einer Benchmark (z.B. Marktdurchschnitt) gesetzt. Ist das Kriterium eines Tarifs oder Unternehmens besser als die Benchmark, gilt es als 'erfüllt' und bekommt einen Punkt (Score). Ist es geringer als die Benchmark gibt es keinen Score.

22 Tarife weichen nicht von Musterbedingungen ab

Als wesentliche Punkte hebt der Newsletter hervor, dass 22 Tarife garantieren, dass sie nicht von den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abweichen. Zwölf Tarife bieten angeblich Ehe-Rechtsschutz. Wörtlich heißt es "Der Rechtsschutz bei Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgesachen ist für beide Ehepartner bei 12 von 33 Tarifen mitversichert oder zusätzlich versicherbar." Hingewiesen wird zudem darauf, dass es bei 19 von 33 Tarifen "Rechtsschutz bei Unterhaltsfragen bei Eltern und Kindern, z.B. auch bei Unterbringungskosten im Altenheim oder Vaterschaftsklärung" gibt.

Die gleiche Anzahl von Tarifen bietet das "Aufsetzen einer Patientenverfügung durch einen Anwalt". Es gebe aber hier Summenbegrenzung von beispielsweise 120 Euro bis 1.000 Euro.

Neun Tarife sind die ausgezeichnet

Neun Rechtsschutztarife werden als "die leistungsstärksten Rechtsschutz-Tarife" bewertet. Sie erhalten jeweils sechs Punkte. In einer Übersicht (Kriterien Komposit Rechtsschutz 21.08.2018) werden 80 Kriterien aufgelistet. Doch nicht alle der dargestellten Kriterien sind bewertungsrelevant, heißt es in einer Fußnote. Erläutert wird: "In unserem Scoring unterscheiden wir zwischen "Score"‐ und "IR"‐Kriterien (IR = Individual Research). Als Score‐Kriterien werden jene definiert, die eine hohe Bedeutung für das Produkt haben, dementsprechend müssen alle wichtigen Leistungsbereiche abgebildet sein, sodass der Kunde gut abgesichert ist. IR‐Kriterien werden zusätzlich abgefragt, da man anhand dieser auch weitere wissenswerte Kriterien und ggf. Besonderheiten des Produkts erhält."

Konkrete Bewertung bleibt im Dunkeln

Welche der Merkmale nun bewertet werden, bleibt leider im Dunklen. Insgesamt führt die Übersicht in der Spalte "Benchmark" lediglich acht Vorgaben auf. In der zweiten Spalte wird angegeben, wie viele Tarife das Kriterium - in der Regel ohne Benchmark - erfüllt haben. So leisten beispielsweise 27 Tarife "Rechtsschutz bei risikoarmen Kapitalanlagen", wie Festgeldkonten oder Lebensversicherungen mit Garantien.

Für den Rechtsschutz bei risikoreichen Kapitalanlagen, wie Aktien, macht Ascore neun Tarife aus. Eine auf Rückfrage übermittelte Tabelle zeigt, dass diese neun Tarife in der Regel zwischen fünf (DMB Rechtsschutz-Versicherung AG "Expert") und sechs Punkte (z. B. Arag SE "Arag Aktiv-Rechtsschutz Premium" (§ 26 p)) erzielen. Auch bei dieser Rubrik reicht es anscheinend, dass der Tarif die Leistung grundsätzlich erbringt.

Sublimits machen Qualität der Tarife aus

Wie Ascore erläutert werden die Sublimits für Kapitalanlagenschutz gar nicht erfasst. Dabei machen gerade solche Sublimits die Qualität eines Tarifes aus. Das Unternehmen arbeitet somit augenscheinlich mit einer sehr groben Lupe. So sind beispielsweise bei der Degenia eigenfinanzierte Kapitalanlagegeschäfte mit bis zu 10.000 Euro abgesichert, bei der NRV mit bis zu 15.000 Euro, bei der D.A.S. mit 20.000 Euro und bei der Roland sogar mit bis zu 50.000 Euro.

Ähnlich überraschend sind daher auch die Aussagen zum Eherechtsschutz. Im Scoring von Ascore wird ganz eindeutig nicht zwischen Beratungs-, außergerichtlichem und gerichtlichem Rechtsschutz differenziert. Nach einer Auswertung der Vergleichsdatenbank von Mr-Money bieten nur Conceptif und die Arag gerichtlichen Schutz. Während Conceptif bis zu 7.500 Euro den Ehestreit vor dem Kadi absichert, sind es bei der Arag bis zu 30.000 Euro. Werden solche Unterschiede in einer Analyse nicht aufgegriffen, erscheint das schon problematisch.

Grunderneuerung täte gut

Da kann es auch nicht überraschen, dass der Tarif "Arag Aktiv-Rechtsschutz Basis" (§ 26 b) bei Ascore 4,5 Sterne erzielt, während der Tarif "DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Standard" mit vier Sternen schlechter abschneidet. Tatsächlich bietet aber die Arag im Basis-Angebot keinen außergerichtlichen Rechtsschutz, die DMB im Standard-Angebot sehr wohl.

Das Rechtsschutz-Rating von Ascore erscheint insgesamt sehr bieder. Eine Grunderneuerung könnte der Analyse gut tun. Frischer Wind könnte vom neuen Eigentümer kommen. Anfang 2018 hatte das Hamburger Softwarehaus Softfair den Analysten übernommen. Softfair gehört seit Anfang 2017 zum größten deutschen Maklerpool Fondsfinanz.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News