Unternehmen zu selten gegen Ausfall wichtiger Mitarbeiter abgesichert

Der Ausfall eines Leistungsträgers kann einem Unternehmen deutlich schaden. Das glaubt fast die Hälfte der Inhaber und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen, die bis zu 100 Mitarbeitern beschäftigen. Zu diesem Ergebnis kam das Marktforschungsinstitut Psychonomics im Auftrag der Canada Life. Die Repräsentativumfrage unter mehr als 500 Entscheidungsträgern zeigte außerdem, dass die wenigsten Unternehmen gegen dieses Risiko abgesichert sind – allen voran die kleinen Betriebe.

„Wenn ein Angestellter in einer Schlüsselposition schwer erkrankt, kann das für ein Unternehmen mit erheblichen Einbußen verbunden sein“, sagt Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Europe. „Firmenspezifisches Know-how und Erfahrung fehlen, Projekte bleiben unbeaufsichtigt und die professionelle Suche nach geeignetem Ersatz kostet Geld.“

Die Telefonbefragung ergab, dass lediglich 12 Prozent der Befragten eine Versicherung gegen den Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters abgeschlossen haben, dass ein wichtiger Mitarbeiter aufgrund einer ernsten Erkrankung ausfällt. Weitere zwölf Prozent sorgen durch Rücklagen, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen oder andere Maßnahmen vor. Insgesamt 70 Prozent der Unternehmen treffen dagegen keinerlei Vorsorge.

Kleinbetriebe schlecht abgesichert
Vor allem die kleineren Betriebe sind es laut Soboll, die nicht für den Ernstfall vorsorgen. In Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sind der Befragung zufolge nur elf Prozent der Entscheidungsträger an einer entsprechenden Absicherung interessiert. Größere Unternehmen haben hingegen mehr Interesse an einer Versicherung. In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern fanden sich mit insgesamt 28 Prozent die meisten Interessenten an einem speziellen Risikoschutz für wichtige Mitarbeiter. Auch mit wachsendem Umsatz steigt die Zahl der Unternehmen, für die eine solche Absicherung grundsätzlich in Frage kommt.

„In mittelständischen Unternehmen stellt der längere krankheitsbedingte Ausfall ein zunehmendes Insolvenzrisiko dar“, erklärt Soboll. Die Leistung aus einer so genannten „Keyperson“-Absicherung soll die finanziellen Folgen des Ausfalls eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition auffangen. Hierunter fallen beispielsweise Kosten, die durch die Rekrutierung und Einstellung einer adäquaten Ersatzperson, aber auch durch entgangene Aufträge oder ausgefallene Projekte entstehen. Das Unternehmen ist dabei Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall. Als versicherte Person kommt sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer Aktiengesellschaft oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Frage.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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