Untersagung des Verkaufs der Gerling-Rückgruppe rechtswidrig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Eilverfahren die Beschwerde der Aufsichtsbehörde BaFin gegen das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In diesem Verfahren hatte das Gericht entschieden, dass die Untersagung des Verkaufs der Gerling Rückversicherungsgruppe an den Unternehmer Achim Kann rechtswidrig ist.

Dieser Beschluss ist jetzt von der obersten Instanz bestätigt worden. Damit kann der Verkauf der Rückgruppe vollzogen werden. Der Vorstandsvorsitzende der Gerling-Holding, Björn Jansli, begrüßt diese Entscheidung: " Sie ist ausgesprochen wichtig für die Handlungsfreiheit des Gerling-Konzerns. Wir gehen davon aus, dass nun auch die ausländischen Aufsichtsbehörden rasch den Rück-Verkauf genehmigen. Außerdem sind wir sicher, dass die Ratingagenturen die Signalwirkung dieses Urteils erkennen."

Quelle: Gerling

Autor(en): Susanne Niemann

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