Väter der VVG-Reform kommentieren Gesetz neu

Verständlich, knapp und übersichtlich sind die Prädikate für den nun in der 3. Auflage völlig überarbeiteten Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Römer/Langheid aus der gelben Beck-Reihe. Das hochkarätige Team der Kommentatoren hat Zuwachs erhalten. Neben Professor Wolfgang Römer, der als ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Ex-Versicherungsombudsmann, der Assekuranz vielfach die Leviten gelesen hat und Dr. Theo Langheid, Seniorpartner der Rechtsanwaltskanzlei Bach/Langheid/Dallmayr die regelmäßig für die Versicherer kämpft, arbeitete nun auch Professor Roland Rixecker an dem kompakten Handkommentar mit.


Rixecker ist Präsident des Saarländischen Verfassungsgerichts und des Saarländischen Oberlandesgerichts. Dort steht er dem Versicherungssenat vor. Alle Autoren waren Mitglieder der VVG-Reformkommission. Der Kommentar, den es laut Verlag bisher noch nicht als E-Book gibt, gehört nicht nur in die Büros von Rechtsanwälten und Versicherern, sondern sollte in einem guten Vermittlerunternehmen nicht fehlen. Bei der Schadenregulierung kann er von unschätzbarem Wert sein.

In der neuen Auflage sind alle einschlägigen aktuellen Entscheidungen des BGHs und der Obergerichte eingearbeitet. Die Autoren kommentieren das neue VVG immer unter Einbeziehung des noch relevanten alten Rechts. Eingebunden ist zudem die VVG-Info Verordnung. Hier wird beispielsweise der rechtliche Hintergrund des Produktinformationsblatt knapp und präzise erläutert. Oder welche Pflichten der Versicherer hat, wenn er mit seinen Kunden telefonisch Kontakt aufnimmt.

Grobe Fahrlässigkeit: Quotenkampf
Welchen schnellen Zugang der Kommentar zum komplexen Versicherungsrecht bietet zeigt ein Exkurs zum Thema "Herbeiführung des Versicherungsfalls" und "grobe Fahrlässigkeit" (§ 81 VVG). So erläutert Kommentator Langheid ausführlich die Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit und zeigt gleichzeitig auf, dass eine Generalisierung von Quoten aufgrund "der vielfältigen Erscheinungsformen menschlichen Versagens" kaum rechtlich begründet werden kann. Leicht verständlich und spannend kommentiert werden zudem die hohen Auflagen, die der Gesetzgeber den Versicherern aufgegeben hat, um eine Herbeiführung des Versicherungsfalls zu beweisen. Allein an dieser Stelle eröffnet der Kommentar ein schnell greifbaren Urteilsfundus, der eine praktische Beratungshilfe für Versicherungsmakler und Vermittlern darstellt.

Römer/Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, Verlag C.H. Beck,
3. Auflage 2012, 1367 Seiten, 99 Euro


Bild: © Lupo/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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