Verbraucher vor Manipulation schützen

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Das Deutsche Institut für Normung DIN hat den Entwurf eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. Große Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützer und Wissenschaftlern haben dabei mitgewirkt.

Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren künftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein. Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen.

Soll Schutz vor manipulativer Abfrage bieten

Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich möglichst unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden.

Das ESG-Modul soll einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz schaffen. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war - aber bereits ab 2. August 2022 gilt.

Soll im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein 

Die Initiatoren des Moduls sind sich sicher, dass mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des ESG-Moduls der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen wird, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.

Entwurf liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli 2022 vor

Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli 2022 zur Einsicht und Stellungnahme vor. Im Anschluss können noch etwaige Optimierungen eingearbeitet werden, so dass das Norm-Modul ab August 2022 genutzt werden kann.

Quelle: Deutsches Institut für Normung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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