Verbraucherbeschwerden: Nicht zur Tagesordnung übergehen

Obwohl die Mehrzahl der rund 100 Beschwerden, die den Versicherungs-Ombudsmann im Zusammenhang mit der Ineas-Pleite im vergangenen Jahr erreicht haben, erledigt sind, sollte die Politik nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Das mahnte der Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch (Bild) auf der Vorstellung seines Jahresberichtes 2010 am 26. Mai in Berlin dringend an.

Um Kunden von anderen international agierenden Versicherern vor ähnlichen Problemen zu bewahren, wie sie die Kunden der Kfz-Versicherer Ineas und "LadyCarOnline" - hinter ihnen stand die inzwischen insolvente niederländische International Insurance Corporation - erlebt haben, seien dringend einheitliche europäische Regelungen zur Insolvenz-Sicherung erforderlich. Zumindest müssten Kunden vor Abschluss eines Vertrages eindeutig daraufhin gewiesen werden, dass im Insolvenzfall kein deutsches Recht zur Anwendung kommt. Rund 57.000 deutsche Kfz-Verträge waren von der Pleite betroffen. Zudem kritisierte Hirsch, dass Ineas noch im Jahr 2009 bei verschiedenen Tests auch führender Institute stets ausgezeichnete Noten für ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhielt, das ihr dann letztlich zum Verhängnis wurde. Er regte an, dass künftig auch die Erfüllbarkeit von Verträgen ein Kriterium bei solchen Tests sein sollte.

Erhöhung der Grenzen begrüßt
Sehr positiv äußerte sich der Ombudsmann über die Erhöhung der Grenzen innerhalb des Ombudsmann-Verfahrens. Sie waren im November 2010 von 80.000 auf 100.000 Euro (Obergrenze generell) und von 5.000 auf 10.000 Euro, bis zu der Versicherungsunternehmen die Entscheidung des Ombudsmanns als verbindlich ansehen, erhöht worden. "Auch im Bereich von 10.000 bis 100.000 Euro richten sich die allermeisten Unternehmen nach unseren Empfehlungen", weiß er zu berichten. Insgesamt müsse das Verfahren als Versuch einer einvernehmlichen Lösung, die den Rechtsfrieden wahrt, noch mehr in die Versicherungsunternehmen hineingetragen werden. Ein gutes Beschwerdemanagement, das den Kunden zufrieden stelle, sei allemal billiger als die Gewinnung eines neuen Kunden, betonte Hirsch.

Erste Beschwerden gab es 2010 auch im Zusammenhang mit der Quotelung bei fahrlässig herbeigeführten Schäden. Es gebe nach wie vor keine absolute Rechtssicherheit und immer noch spiele daher Ermessen eine große Rolle. Aufgabe des Ombudsmanns sei es in diesem Zusammenhang, die Überschreitung von Grenzen zu rügen und eine Gesamtschau aller relevanten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Das sei nicht immer einfach, da das Verfahren ein rein schriftliches sei, ohne die Möglichkeit etwa der Zeugenvernahme. Erst allmähliche setzten sich aufgrund von Gerichtsurteilen und Empfehlungen von Fachgremien bestimmte Maßstäbe durch, an die man sich halten könne.

Bild: Elke Pohl

Autor(en): Elke Pohl

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