Vermittlerverbände haben Arbeitshilfe aktualisiert

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Die Vermittlerverbände AfW und Votum haben ihre Arbeitshilfen für Vermittler und unabhängige Finanzdienstleistern aktualisiert. 

Das Geldwäschegesetz (GwG) verändert sich kontinuierlich. Besonders die diversen Novellierungen und Anpassungen machen es insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen schwer verständlich. 

Praxisorientierte Arbeitshilfe bereits 2021 erarbeitet

Um den unabhängigen Finanzberaterinnen und Finanzdienstleistern bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die Vermittlerverbände AfW und Votum im Jahr 2021 gemeinsam praxisnahe Umsetzungstipps erarbeitet. 

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter, zertifizierter Anti-Financial-Crime-Officer und Director Protect bei der Digitalberatung und Agentur Disphere Interactive haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der Formulare, Arbeitshilfen und eine umfangreiche FAQ-Liste für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. 

Viele Finanzberater arbeiten mit Untervermittlern zusammen

In die Überarbeitung sind die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung eingeflossen. Die Gespräche mit den Aufsichtsbehörden haben ebenso ihren Niederschlag gefunden wie die vielen Gespräche mit den Verpflichteten zu Praxisfragen in der GwG-Umsetzung. Besondere Berücksichtigung fand die Tatsache, dass viele Finanzberater mit Untervermittlern zusammenarbeiten. Die Dokumente wurden daher um diesen Bereich ergänzt.

Die Unterlagen können kostenfrei über die Webseiten von AfW und Votum heruntergeladen werden. 

Quelle: AfW und Votum

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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