Versicherungskaufmann wird anerkannt

Die Industrie- und Handelskammern stöhnen über die Belastung, die ihnen vom Gesetzgeber durch sein zögerliches Handeln auferlegt wurde. Denn erst dauerte es lange, bis das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (VermAnlGEG) und insbesondere die dazu gehörende Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) verabschiedet waren.

Nachfrage bisher nicht abzuschätzen
Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber sich anders als seinerzeit bei den Versicherungsvermittlern nicht auf eine einheitliche Erlaubnisbehörde festlegte, sondern diese Entscheidung den Bundesländern vorbehalten blieb. Das löste jeweils neuen Zeitverzug aus, bis zu der jetzigen Lösung, nach der in etwa einer knappen Mehrheit der Bundesländer die Industrie- und Handelskammern und sonst die Gewerbeämter zuständig sind.

Nun müssen wenige Wochen vor Jahresende das Erlaubnis- und das Registrierungsverfahren vorbereitet, Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung eingerichtet und Anfragen beantwortet werden. Bisher gibt es zudem keinen Überblick über die Zahl der betroffenen Anlageberater und -vermittler, die eine Gewerbeerlaubnis nachfragen wird.

Vorläuferberuf wird anerkannt
Eine gute Nachricht gibt es aber für diejenigen, die die alte Ausbildung als Versicherungskaufmann/-frau absolviert haben. Nach § 4 FinVermV wird dieser Beruf zwar nicht unter denen genannt, die "als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt" werden. Dort wird nur der Ausbildungsberuf Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzberatung" genannt. Seit 2006 wird die Versicherungskaufleute-Ausbildung differenziert in die Fachrichtungen Versicherungen und Finanzberatung angeboten.

Die Fachrichtung Finanzberatung findet sich allerdings in der Praxis kaum. So verzeichnet der Geschäftsbericht 2011 des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) ganze 27 Teilnehmer am Vorbereitungskurs zur Abschlussprüfung im Vergleich zu 2.523 Teilnehmern in der Fachrichtung Versicherungen.

Allerdings heißt es in der Verordnung, dass neben den dort genannten Berufsqualifikationen auch "deren Vorläufer" anerkannt werden. Aus IHK-Kreisen verlautete, dass als Vorläufer auch die alte Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann/-frau anzusehen ist, die Vorläufer zur jetzigen Ausbildung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen ist. Dies wird auch in einer internen Musterverwaltungsvorschrift so festgehalten.

Dagegen können die Absolventen der jetzigen Ausbildung in der Fachrichtung Versicherungen nicht als sachkundig im Sinne von § 34f GewO anerkannt werden.

Bildquelle: ©Benjamin Thorn/

Autor(en): Matthias Beenken

Alle Branche News