Versicherungsombudsmann: Zahl der Beschwerden hat zugenommen

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Der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch hat seinen Jahresbericht für 2013 vorgelegt. Insgesamt erreichten ihn 18.740 Beschwerden. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 8,6 Prozent. Ein Anstieg der Beschwerden bedeute aber nicht automatisch gesteigertes Fehlverhalten der Versicherer, heißt es im Bericht.

Zum einen sei das "Beschwerdepotenzial" mit den Jahren gestiegen: Von 269 angeschlossenen Mitgliedern im Jahre 2005, sei die Zahl der Mitglieder bis zum Jahresende 2013 auf 286 gestiegen. Außerdem sei die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns 2007 um die Vermittlerbeschwerden erweitert worden. Weiter sei nach den Erfahrungen Hirschs ein nicht unwesentlicher Teil der Beschwerden durch externe Faktoren verursacht worden. Dazu gehörten die Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts 2007, die VVG-Reform 2008, verbraucherpolitische Diskussionen um die Lebensversicherung, aber auch die hierzu ergangenen höchstrichterlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (BGH). Auch extreme Wetterverhältnisse führten zu vermehrten Schadenfällen und könnten daher ebenfalls einen Beschwerdeanstieg auslösen.

Kein Hinweis auf Verzögerungstaktik
Im vergangenen Jahr geriet das Regulierungsverhalten der Versicherer in die Kritik. Das Bundesjustizministerium starte eine Umfrage bei den Gerichten zum Thema und bezog auch den Versicherungsombudsmann ein. Der Vorwurf, die Versicherer verzögerten oder verweigertenn systematisch die Regulierung von Ansprüchen der Versicherten, lässt sich laut Bericht aus den vorliegenden Daten nicht herleiten. Auch die einvernehmliche Streitbeilegung im Beschwerdeverfahren habe in den vergangenen Jahren nicht abgenommen.

Verbraucher können den Ombudsmann neuerdings auch bei Beschwerden anrufen, die einen eigenen vertraglichen Anspruch aus einem Realkreditvertrag (§ 14 und § 16 Absatz 1 und 2 Pfandbriefgesetz) betreffen. Damit wurde die Zuständigkeit des VOmbudsmanns erstmals dem Grunde nach auf einen Bereich ausgedehnt, der außerhalb des Versicherungsrechts liegt.

Verfahren schneller abgearbeitet
Die durchschnittliche Verfahrensdauer einer Beschwerde konnte gegenüber dem Vorjahr (3,5 Monate) auf 2,7 Monate gesenkt werden. Sie liegt somit unter der Vorgabe der EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung.

Den größten Anstieg der Beschwerden gab es bei der Unfallversicherung (+ 17,5 Prozent) sowie bei der Kfz-Kasko- (+ 14,3 Prozent) und der Lebensversicherung (+ 13,2 Prozent). Rückgänge waren in der Gebäude- (- 4,7 Prozent) und in der Kfz-Haftpflichtversicherung (- 2,4 Prozent) zu verzeichnen.

Dies gilt nicht für die Lebensversicherung. Hier bezogen sich viele Beschwerden auf wichtige Entscheidungen des BGH in den Jahren 2012 und 2013. In den Urteilen wurde festgestellt, dass die Kostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren die Kunden unangemessen benachteiligt. Entsprechende Klauseln sowie solche zum Stornoabzug erklärte der BGH für unwirksam. In weiteren Entscheidungen wurde der Mindestrückkaufswert konkretisiert und die Rechtsprechung auf andere Vertragsgenerationen übertragen. Die Erfolgsquote in der Lebensversicherung ist mit 34 Prozent angestiegen. Diese Entwicklung steht ebenfalls im Zusammenhang mit der geschilderten Rechtsprechungsentwicklung. Hintergrund für viele dieser Beschwerden war in der Regel kein Streit, sondern die lange Zeitdauer für die Neuberechnung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung.

Niedrige Zahl von Beschwerden gegen Vermittler
Im Berichtsjahr erhielt der Ombudsmann 363 (2012: 396) Beschwerden über Versicherungsvermittler. Dies entspricht einem Rückgang von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der niedrigste Eingang seit der Vermittlung in diesem Bereich. 277 dieser Beschwerden waren unzulässig. Häufigster Grund war mit 32 Prozent der Vermittlungszeitpunkt: Der Obudsmann ist seit 22. Mai 2007 für Vermittlerbeschwerde zuständig. Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer Vermittlung vor diesem Datum liegen,werde nicht bearbeitet, da keine Rückwirkung besteht. Zweithäufigste Kategorie war mit 30 Prozent ein fehlender Zusammenhang mit einer Vertragsvermittlung.


Quelle: Versicherungsombudsmann

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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