Versicherungsvermittler – Countdown für das Online-Register läuft

Bis zum 1. Januar 2009 müssen alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater im zentralen eingetragen sein. Denn dann läuft die Übergangsfrist ab. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam, der dieses Register führt.

Zudem muss bis dahin in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis vorliegen. Versicherungsvermittler und –berater sollten daher möglichst bald ihre Unterlagen zur Prüfung bei ihrer jeweiligen IHK einreichen, damit sie rechtzeitig eine Erlaubnis erhalten und in das Register eingetragen werden. Merkblätter und Anträge sind auf den Internetseiten der IHK veröffentlicht.

Hintergrund:
Seit dem 22. Mai 2007 zählt Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung zum erlaubnispflichtigen Gewerbe. Dafür muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen abgeschlossen werden. Weitere Kriterien für die Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde des Antragstellers. Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen zum Schutz des Verbrauchers in einem Vermittlerregister eingetragen sein.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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