Viele Deutsche verschlafen die Beantragung der Riester-Zulagen

Fast drei Wochen bleiben den Riester-Sparern, um ihre Zulagen für das Jahr 2005 zu beantragen. Trotzdem fehlen noch rund 1,9 Millionen Anträge. 2004 lag die Zahl nicht gestellter Anträge bei 1,4 Millionen. Doch die Erinnerungen, die in diesen Tagen von den Versicherern an die Kunden gehen, werden häufig als Werbung verkannt und landen im Papierkorb.

"Eigentlich sollte jeder Kunde ein Interesse daran haben, dass er seine Zulagen bekommt", urteilt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei seien die Gründe, den Antrag unausgefüllt zu lassen, vielfältig. Einige Kunden verzichteten sogar bewusst auf die Beantragung, heißt es. Sie rechnen nur mit dem Steuervorteil. Dabei macht es der Dauerzulagenantrag dem Kunden leichter, an seine Zulagen zu kommen. Einmal gestellt, gibt es automatisch Geld, ohne weiteres Zutun. Der Riester-Sparer muss dann nur noch aktiv werden, wenn sich seine familiären Verhältnisse ändern, also etwa ein Kind geboren wird.

Kunden fühlen sich überfordert
Wie die "Welt am Sonntag" herausfand, fühlen sich aber scheinbar noch immer viele Kunden überfordert. Sei es, dass sie das gesamte System der Riester-Förderung nicht verstanden haben, oder mit dem Ausfüllen des Formulars nicht zurecht kommen. So ist beispielsweise die Allianz dazu übergegangen, beim Abschluss einer Riester-Rente auch gleich den Zulagenantrag auszufüllen. Denn Anrufe beim Kunden haben, so die Erfahrungen des Versicherers, nicht immer die erwünschte Reaktion zur Folge. Viele Versicherten verstehen den Anruf oder ein Schreiben des Versicherers sogar missverständlich als lästige Werbung.

Aber nicht nur die fehlende Beantragung der Zulagen belastet die Rendite der Riester-Rente. Viele Kunden versäumen es auch, ihre Beiträge den jeweils aktuellen Grenzen anzupassen. So steigt auch die Zahl der Zulagenkürzungen. Scheinbar ist vielen Rister-Sparern nicht bewusst, dass sie nur anteilig Zulagen vom Staat erhalten, wenn sie nicht ihrerseits den möglichen Höchstsatz einzahlen. Auch hier scheint noch viel Aufklärungsarbeit nötig.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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